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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Helm auf bei Skifreizeiten - So vermeiden Schüler schwere Verletzungen

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Berlin (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Abfahrt, Langlauf oder Snowboarden: Viele Schüler sind gerade mit ihren Sportlehrern auf Klassenfahrt in den Wintersportgebieten. Doch immer wenn es in solchen Schulskisportkursen darum geht, Theorie in die Praxis umzusetzen, kann natürlich auch mal was schieflaufen. Schließlich ist ja nicht jeder gleich so gut wie die deutschen Skistars Maria Höfl-Riesch und Christian Neureuther. Von denen kann man sich aber eins auf jeden Fall schon mal abgucken: Die beiden sind immer mit Helm unterwegs. Oliver Heinze berichtet.

Sprecher: Helm auf dem Kopf ist für jeden Schüler allererste Pflicht auf der Skipiste, sagt Katja Sesslen, Pädagogin in der Abteilung Bildungswesen der Kommunalen Unfallversicherung Bayern.

O-Ton 1 (Katja Sesslen, 0:16 Min.): "Helme können Unfälle zwar nicht verhindern, aber immerhin die Schwere der Verletzungen. Zehn bis 15 Prozent aller Fälle sind nämlich Kopfverletzungen nach einem Zusammenstoß. Zum Beispiel mit einem anderen Skiläufer. Oder nach einem Sturz auf einer harten Piste - und davor ist man mit einem Helm natürlich besser geschützt."

Sprecher: Und das ist nicht nur einfach daher gesagt, sondern erwiesen.

O-Ton 2 (Katja Sesslen, 0:13 Min.): "Dazu gibt's Untersuchungen, nach denen Helmträger beim Unfall zwischen 50 bis 60 Prozent weniger Gehirnerschütterungen erleiden als Skifahrer ohne Helm. Und deshalb gibt's in Österreich und Italien ja auch schon eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche."

Sprecher: Weil die das aber meistens total uncool finden, lassen die sich zum Schulskisport oft ohne Helm blicken.

O-Ton 3 (Katja Sesslen, 0:11 Min.): "Darum sollten Lehrer gerade schon vor dem Skikurs deutlich machen, dass für jeden Schüler Helmpflicht besteht. Und natürlich sollten die Lehrer auf der Piste als gutes Vorbild vorangehen und selber einen Helm aufsetzen."

Sprecher: Damit der bei einem Unfall auch richtig schützt...

O-Ton 4 (Katja Sesslen, 0:17 Min.): "...ist nicht die Farbe entscheidend, sondern der Helm sollte die DIN Norm EN 1077 'Helme für alpine Skiläufer und für Snowboarder' erfüllen. Und außerdem ist extrem wichtig: Der Helm muss passen. Er sollte deshalb unbedingt ausprobiert werden, bevor es auf die Piste geht, und zwar mit der Skibrille."

Sprecher: Und falls trotz Helm doch mal was passiert, ist das aber auch kein Beinbruch, denn...

O-Ton 5 (Katja Sesslen, 0:14 Min.): "Die Schüler sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert - und zwar bei Verletzungen im Skikurs, bei Schulveranstaltungen. Also wenn jemand zum Beispiel eine Gehirnerschütterung hat oder einen Bruch und ins Krankenhaus muss, dann übernehmen wir die Kosten für die Behandlung."

Abmoderationsvorschlag:

Kaputte Kleidung oder Skier sind allerdings nicht mit versichert. Weitere Informationen dazu finden Eltern, Lehrer und Schüler auf den Webseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter www.dguv.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de

Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell

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