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Deutscher Lottoverband (DLV)

EU äußert im Notifizierungsverfahren harsche Kritik am Glücksspielstaatsvertrag

Hamburg (ots)

- Verbot von Internetlotto unverhältnismäßig
   - EU-Kommisision kündigt weitere Kritik an
Die Stellungnahme der EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertrag 
bedeutet das Ende des geplanten Vertragswerks der Bundesländer. Im 
Rahmen des so genannten Notifizierungsverfahrens wurde das Verbot des
Internetlottos auf seine Vereinbarkeit mit europäischem Recht 
geprüft. Dabei stellte die Kommission erhebliche Mängel fest, die ein
Festhalten am Vertrag unmöglich machen. Darüber hinaus kündigte die 
Kommission an, dass weitere Regelungen auf ihre Verhältnismäßigkeit 
geprüft werden.  Zu einem späteren Zeitpunkt würden hierzu ergänzende
kritische Stellungnahmen der Kommission folgen.
Mit Hinweis auf das Placanica-Urteil des Europäischen 
Gerichtshofes vom 6. März 2007 fordert die Kommission, dass 
Einschränkungen von Glücksspielangeboten nicht diskriminierend sein 
dürfen. Mit besonderer Deutlichkeit moniert die Kommission die 
formellen Fehler des Vertragsentwurfs. Die Bundesländer haben weder 
Folgenabschätzungen noch Studien vorgelegt, die das Internetverbot 
rechtfertigen. Zudem haben die Länder versäumt, eine Analyse der 
Zweckdienlichkeit und der Verhältnismäßigkeit ihres Entwurfs 
vorzulegen. Es fehlen auch jedwede empirische Aussagen zu einer 
möglichen Spielsucht durch Lotto und Lotterien. Darüber hinaus seien 
die Aussagen falsch, dass im Internet die Vermeidung von 
Glücksspielsucht unmöglich sei. Gerade hier würde Jugendschutz und 
Spielsuchtprävention bereits erfolgreich praktiziert. "Die 
EU-Kommission hat mit ihrer Stellungnahme dem Staatsvertrag eine 
klare Absage erteilt", sagt Norman Faber, Präsident des Deutschen 
Lottoverbands.
Die Prüfung des Staatsvertragsentwurfs durch die Kommission wird 
sich in den nächsten Wochen noch auf andere, ebenso 
gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des Vertragsentwurfs 
erstrecken. Die Länder haben jetzt die Chance, die Notbremse zu 
ziehen und den Vertragsentwurf zurückzuziehen. "Es wird höchste Zeit,
dass die Länder endlich auf das duale Staatsvertragssystem 
umschwenken, das Anfang März von der schleswig-holsteinischen 
CDU-Fraktion vorgestellt wurde", so Norman Faber. Demnach würde für 
Sportwetten ein neuer Staatsvertrag geschlossen, während für Lotto 
und Lotterien der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gelten würde.
Langfassung der Presseinformation sowie die Originalstellungnahme 
auf www.deutscherlottoverband.de

Pressekontakt:

Sharif Thib
030-700 186-738
presse@deutscherlottoverband.de

Original-Content von: Deutscher Lottoverband (DLV), übermittelt durch news aktuell

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