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NABU

NABU warnt vor unpräzisen Regelungen im Hochwasserschutzgesetz

Bonn (ots)

Der Naturschutzbund NABU hat den von der
Bundesregierung vorgelegten Entwurf zum geplanten
Hochwasserschutzgesetz als einen halbherzigen Schritt zur
Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes bewertet. "Das Beste
an diesem Gesetz ist seine Existenz an sich. Die Bundesregierung
zieht mit der bundeseinheitlichen Neufassung vieler
hochwasserrelevanter Vorschriften erstmals eine Lehre aus den
Hochwasserkatastrophen der vergangenen Jahre", sagte NABU-Präsident
Olaf Tschimpke. Den im so genannten 5-Punkte-Programm selbst
gesetzten Ansprüchen der Bundesregierung werde der Gesetzesentwurf
jedoch nicht voll umfassend gerecht, weil es bei den meisten
Lösungsansätzen an der notwendigen Konsequenz mangele.
So tauche der wichtigste Ansatz des vorbeugenden
Hochwasserschutzes, nämlich die Erweiterung der Wasserrückhalteräume
durch die Rückverlegung von Deichen, weder in den Grundsätzen des
Gesetzes auf, noch gebe es einen verbindlichen Umsetzungsauftrag an
die Länder. Das grundsätzliche Verbot der Ackernutzung in
Überschwemmungsgebieten werde durch zu weitgehende Ausnahmeregelungen
aufgeweicht. "Die im Ansatz gute Regelung wird in der Praxis dazu
führen, dass die Länder das Verbot der Ackernutzung nicht vollziehen.
Die Bundesregierung muss klarmachen, dass in der Aue Äcker nichts zu
suchen haben", so Tschimpke. Aus den Äckern herausgelöste Nitrate und
Pestizide gehören bis heute zu den ungelösten Problemen der
Gewässerreinhaltung. Während Industrie und Haushalte ihre Abwässer in
Klärwerken aufwendig reinigen lassen müssten, werde bei der
Gewässerverschmutzung durch die Landwirtschaft traditionell ein Auge
zugedrückt.
Zu den Stärken des Entwurfes zählten laut NABU die in
Bauleitplänen verankerte verbindliche Ausweisung von
Überschwemmungsgebieten sowie das Verbot der Bebauung in diesen
Arealen. Die Hochwasserbelange beim Neubau und der Unterhaltung von
Wasserstraßen zu berücksichtigen, sei ebenfalls grundsätzlich zu
begrüßen. "Die Feststellung allein, dass Baumaßnahmen keine negativen
Auswirkungen auf den Hochwasserschutz haben dürfen, führt aber noch
zu keiner Verbesserung", so der NABU-Präsident. Kanalartiger Ausbau
der Flüsse zu Wasserstraßen, Flusslaufverkürzungen und
Uferbefestigungen führten zur Entlastung für die Oberanlieger und zur
potenzierten Gefahr für die Unteranlieger. "Die vorgesehenen
Änderungen im Bundeswasserstraßengesetz dürfen hier keinen
Interpretationsspielraum zulassen", betonte Tschimpke.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de
Für Rückfragen: 
NABU-Pressestelle 
Tel. 228-4036-141

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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