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NABU

NABU protestiert gegen Kormorantötung am Bodensee

Stuttgart/Berlin (ots)

Allen Protesten zum Trotz beginnt heute
(1.9.) die gezielte Kormorantötung  am deutschen Bodensee. Das 
Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat dem neuerlichen Antrag der 
Angler und Fischer stattgegeben und erlaubt den Abschuss der großen 
schwarzen Vögel - selbst im EU-Vogelschutzgebiet. "Während die 
abgereisten Sommergäste zuhause vom Vogel- und Naturparadies Bodensee
schwärmen, wird in eben diesem Paradies die Flinte auf den Kormoran 
angelegt", kritisierte der stellvertretende Landesvorsitzende des 
NABU Baden-Württemberg, Walter Caroli. "Ab sofort darf wieder auf den
'Allzweck-Sündenbock' gefeuert werden. Dass dafür eine fachlich und 
rechtlich haltbare Begründung fehlt, geht im Pulverdampf unter." In 
seiner offiziellen Stellungnahme an das RP hatte der NABU gefordert, 
den Abschuss umgehend und vollständig einzustellen.
Der NABU stützt seinen Protest am Bodensee auf mehrjährige 
Untersuchungen, wonach eine Abnahme der Fischfangerträge bei 
steigenden Kormoranbeständen nicht zu belegen sei. Im Gegenteil: Je 
mehr Kormorane überwinterten, desto mehr Bodensee-Felchen wurden 
gefangen. Lediglich der Winter 2003/04 bildete hier eine Ausnahme. 
"So gesehen ist es wenig erstaunlich, dass erhebliche 
fischereiwirtschaftliche Schäden durch den Kormoran bisher nicht 
nachgewiesen werden konnten", bilanzierte NABU-Vogelschutzexperte 
Markus Nipkow. Die Populationen der Fische und der Kormorane werden 
beide vor allem durch das Nahrungsangebot und die Qualität des 
Lebensraumes gesteuert. Da Kormorane überwiegend aus Fischereisicht 
uninteressante Weißfische fangen, käme dies den für die Fischerei 
wichtigen Arten zugute. Die Abschüsse von Kormoranen würden für die 
Ziele der Fischwirtschaft nahezu wirkungslos bleiben. Auf die 
Vogelbestände im EU-Vogelschutzgebiet, wie z.B. die hier gemeinsam 
überwinternden Schellenten, könnten sich die massiven jagdlichen 
Störungen sehr negativ auswirken.
Der NABU weist darauf hin, dass Abschüsse des Kormorans nach der 
EG-Vogelschutzrichtlinie nur unter strengen Ausnahmebedingungen 
erlaubt sind. Birdlife International, der Dachverband des NABU, hat 
erst kürzlich mit FACE, dem Dachverband der europäischen 
Jagdverbände, eine gemeinsame Stellungnahme zum Kormoran 
verabschiedet. Darin betonen beide Organisationen, dass letale 
Maßnahmen (Abschuss) den Nachweis "erheblicher Schäden in der 
Fischwirtschaft" durch die Vögel voraussetzen. Denn nach wie vor 
handele es sich auch beim Kormoran um eine geschützte Vogelart. Beide
Verbände sprechen sich klar gegen eine europaweit organisierte 
Bestandsreduzierung sowie gegen eine Aufnahme des Kormorans in die 
Liste der in der EU jagdbaren Vogelarten aus.
Die offizielle NABU-Stellungnahme zum Vergrämungsabschuss am 
Bodensee-Untersee, die das RP am 7.8.2008 erhalten hat, sowie die 
gemeinsame Stellungnahme von BirdLife International und FACE zum 
Kormoran können Sie unter www.NABU.de einsehen.
Im Internet zu finden unter www.NABU.de und www.NABU-BW.de
Originaltext vom NABU

Pressekontakt:

Dr. Walter Caroli, stellvertretender Landesvorsitzender NABU
Baden-Württemberg, Tel. 07821-38288, mobil: 01520-1965665
Dr. Markus Nipkow, Referent für Ornithologie und Vogelschutz,
NABU-Bundesgeschäftsstelle, Tel. 030-284984-1620

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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