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Greenpeace stellt Embryonen-Patentinhaber Ultimatum
Stammzellenforscher Brüstle soll auf Patent verzichten - sonst folgt Klage

Hamburg (ots)

Hamburg, 18.12.2003 - Greenpeace hat heute den
Stammzellforscher Oliver Brüstle durch Androhung einer Klage
aufgefordert, auf sein Patent zur kommerziellen Verwertung
menschlicher Embryonen zu verzichten. Das Patent mit der Nummer DE
19756864 wurde 1999 im Eilverfahren vom deutschen Patentamt erteilt.
Laut Patentschrift sollen unter anderem menschliche Embryonen
(ähnlich wie das Klon-Schafes Dolly) produziert werden. Im Auftrag
von Greenpeace wurde jetzt von einem Münchener Anwaltsbüro eine
Klageschrift vorbereitet, die heute dem Bonner Professor Brüstle
zugeleitet wird. Darin wird er aufgefordert bis Ende Februar auf sein
Patent zu verzichten, ansonsten soll eine gerichtliche
Auseinandersetzung eingeleitet werden.
„Das Patent von Oliver Brüstle fördert den Ausverkauf des
Menschen,“ sagt Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace. „Das
Patent beruht in weiten Teilen darauf, menschliche Embryonen aus
wirtschaftlichen Gründen zu erzeugen und zu zerstören. Es unterhöhlt
die ethischen Grenzen und leistet damit der Kommerzialisierung des
menschlichen Körpers insgesamt Vorschub.“
Das Verfahren gegen Brüstle würde vor dem Bundespatentgericht in
München geführt. Klagegegenstand ist die Verletzung ethischer
Grenzen, wobei insbesondere auf das Embryonenschutzgesetz Bezug
genommen wird. Die Klage wäre das erste derartige Verfahren vor einem
deutschen Patentgericht und damit ein wichtiger Präzedenzfall.
Greenpeace hatte erstmals im Februar 2003 gegen die Erteilung des
Patentes protestiert und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
aufgefordert, rechtliche Schritte gegen das Patent einzuleiten. Die
Justizministerin lehnte es jedoch ausdrücklich ab, sich in diesem
Zusammenhang für die Einhaltung ethischer und rechtlicher Grenzen zu
engagieren. Auch lässt sie klar erkennen, dass sie sich nicht für
eine grundsätzliche Korrektur des Patentrechtes auf europäischer
Ebene einsetzt, wie die Bundesregierung dies mehrfach angekündigt
hatte. Nach Ansicht von Greenpeace wäre das aber notwendig, um
ähnliche Patente in Zukunft zu verhindern.
Das Europäische Patentamt hatte in einem ähnlichen Fall im Jahr
2002 ein Patent auf menschliche Embryonen der Universität von
Edinburgh widerrufen, zugleich aber ausdrücklich festgestellt, dass
Zellen aus der menschlichen Nabelschnur und von abgetriebenen Föten
sehr wohl patentiert werden können. Die Entscheidung des Europäischen
Patentamtes wurde im November 2003 von den Patentinhabern
angefochten. Aufgrund der unklaren Gesetzeslage haben sie durchaus
Chancen, große Teile des Patentes im jetzt gestarteten
Beschwerdeverfahren wieder zu erhalten.
Achtung Redaktionen: Fotos einer Greenpeace-Aktion mit Babypuppen in
Reagenzgläsern erhalten Sie unter 040-30618377. Bei Rückfragen wenden
Sie sich bitte an Patentexperte Dr. Christoph Then unter Tel.:
0171-8780 832 oder an Pressesprecher Björn Jettka Tel.: 040-30618383.
Internet: www.greenpeace.de
ots-Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6343
Internet: www.greenpeace.de

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