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Greenpeace-Rechtsgutachten: Export der Hanauer Plutoniumfabrik möglicherweise strafbar

Hamburg (ots)

Wenn die Bundesregierung den Export der
Plutoniumfabrik Hanau nach China genehmigt, macht sie sich
möglicherweise strafbar. Das geht aus einem juristischen
Kurzgutachten hervor, das die Hamburger Kanzlei Günther, Heidel,
Wollenteit & Hack im Auftrag von Greenpeace erstellt hat. Das
Gutachten weist nach, dass die Bundesregierung bei der Genehmigung
des Exports keinen Ermessensspielraum hat: Sie muss den Antrag der
Firma Siemens ablehnen - sonst verstößt sie gegen das
Außenwirtschaftsgesetz und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Greenpeace fordert die rot-grüne Regierung auf, sich an die
bestehenden Gesetze zu halten und den Export umgehend abzulehnen.
"Bei Anlagen, die in irgendeiner Weise für die Herstellung von
Atomwaffen nützlich sein können, ist der Gesetzgeber kompromisslos",
erklärt Rechtsanwalt Michael Günther. "Schon die bloße Möglichkeit
der Waffenproduktion reicht, um eine Exportgenehmigung
auszuschließen. So liegt der Fall zur Zeit bei der Hanauer
Plutoniumfabrik."
Nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) kann die Ausfuhr von
Gegenständen nach "pflichtgemäßem Ermessen" bereits dann beschränkt
werden, wenn diese "bei der Entwicklung, Erzeugung ... von Waffen,
Munition und Kriegsgerät (nur) nützlich" sein können. Zwar sieht das
AWG einen Ermessensspielraum vor. Dieser reduziert sich aber auf
Null, wenn das Empfängerland in einem Krisengebiet liegt - wie China:
Das Land steht im Konflikt mit seinen Nachbarn Taiwan und Indien.
Das Kriegswaffenkontrollgesetz lässt, wenn es um Atomwaffen geht,
sogar überhaupt kein Ermessen mehr zu. Es verbietet bereits die
entfernte "Förderung der Herstellung von Atomwaffen". Dabei kann sich
die Bundesregierung auch dann schon strafbar machen, wenn sie eine
solche Förderung zwar nicht beabsichtigt, aber leichtfertig in Kauf
nimmt. Ob ein Land - wie China - schon Atomwaffen besitzt, spielt
juristisch keine Rolle.
"Vor diesem Hintergrund ist es mehr als Hohn, wenn die
Bundesregierung behauptet, sie habe keinen Ermessens-Spielraum, den
Export zu verweigern - Rot-Grün verdreht damit die Gesetzesbindungen
in ihr Gegenteil", kritisiert Greenpeace-Atomexpertin Susanne Ochse.
Die Hanauer Plutonium-Anlage ist bei der EU als so genanntes
"Dual- Use"-Anlage eingestuft. Das heißt: Sie kann zweifach (dual)
genutzt werden, sowohl zivil als auch militärisch. Deshalb würde
eines der beiden genannten Gesetze allein bereits ausreichen, um den
Export der Fabrik nach China zu untersagen. Daran ändert sich auch
nichts, wenn China seine Atomanlagen unter die Kontrolle der
Internationalen Atomenergiebehörde stellt. Sollte sich die
Bundesregierung über diese Gesetze hinwegsetzen, müsste sie mit
Ermittlungsverfahren rechnen.
Achtung Redaktionen:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Greenpeace-Atomexpertin Susanne Ochse,
Tel. 040-30 618-311 oder 0171-87 80 820,
an Rechtsanwalt Michael Günther,
Tel. 040-27 84 940
oder an die Greenpeace-Pressestelle: 040-30 618-340.
Das vollständige Gutachten finden Sie im Internet:  www.greenpeace.de
ots-Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6343
Internet: www.greenpeace.de

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