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Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte - Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft

Arcandor-Prozess: Teilerfolg für Thomas Middelhoff

Essen (ots)

Das Landgericht Essen hat im Prozess des Arcandor-Insolvenzverwalters Hans-Gerd Jauch gegen Thomas Middelhoff wegen u.a. Bonuszahlungen und Flugkosten heute sein Urteil gefällt. Die Klage wurde, was Thomas Middelhoff betrifft, zu über 70 Prozent abgewiesen. Middelhoff wurde bei einer Forderung von rund 16 Millionen Euro lediglich zur Zahlung von 3,4 Millionen Euro verurteilt. Seine Anwälte sehen das als einen Teilerfolg an, gleichwohl haben sie bereits Berufung angekündigt.

Middelhoffs Anwalt Dr. Winfried Holtermüller erläuterte hierzu: "Eine Rückzahlungspflicht für den Sonderbonus 2008 - hier geht es um ca. 2,3 Millionen Euro - sehen wir nicht. Es stand zwar seinerzeit fest, dass Thomas Middelhoff nicht mehr Vorstandsvorsitzender bleiben werde; er sollte aber die drei für Arcandor besonders wichtigen Großprojekte als Berater weiterverfolgen. Insoweit war die Incentivewirkung einer Bonuszahlung angemessen und berechtigt. Eine Rückzahlungspflicht besteht daher nicht. Das Sponsoring für die Universität Oxford (ca. 840.000 Euro) bedurfte keines Beschlusses des Gesamtvorstands; ein formloser Beschluss lag jedoch vor. Für diesen Betrag sehen wir ebenfalls keine Rückzahlungsansprüche des Insolvenzverwalters."

Die schriftliche Begründung für das Urteil liegt noch nicht vor. Das Gericht hat heute lediglich die Urteilsformel verkündet.

Bei Rückfragen:

Rechtsanwalt Dr. Winfried Holtermüller - 0711/2079 254 und 0163/320
79 55

Rechtsanwalt Hartmut Fromm - 0163 8811450

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