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Niederlage für Lafontaine vor Gericht: BILD am SONNTAG darf weiter behaupten, daß „Lafontaine lügt“

Berlin (ots)

Das Berliner Landgericht hat am 13. September 2005
den Antrag von Oskar Lafontaine auf Erlaß einer einstweiligen
Unterlassungsverfügung zurückgewiesen. Lafontaine wollte damit BILD
am SONNTAG verbieten lassen, zu schreiben, er hätte im Zusammenhang
mit der Privatjet-Affäre gelogen. Der Beschluß des Gerichts bedeutet,
daß BILD am SONNTAG weiterhin behaupten darf, daß „Lafontaine lügt“.
BILD am SONNTAG-Chefredakteur Claus Strunz: „Die
Gerichtsentscheidung zeigt, daß Oskar Lafontaine mit seiner Version
der Affäre das Gericht nicht überzeugen konnte. Neben seiner
fehlenden Entgegnung zum Kern unserer Berichterstattung deuten wir
den Beschluß als einen Beleg für die Richtigkeit unserer
Darstellung.“
Zum Hintergrund: Lafontaine hatte auf einem Parteitag der Zeitung
BILD am SONNTAG vorgeworfen, daß sie über ihn Lügen verbreiten würde.
Dabei ging es um ein BamS-Wählerforum, zu dem Lafontaine nicht
erschien. In seiner Rede behauptete Lafontaine, BILD am SONNTAG habe
ihm eine Privatmaschine angeboten. Er selbst habe keine solche
gefordert. Nach diesen wahrheitswidrigen Behauptungen von Lafontaine
stellte BILD am SONNTAG am 28. August 2005 unter der Überschrift
„Lafontaine lügt!“ den Sachverhalt minutiös dar und zeigte damit, daß
Lafontaine nicht die Wahrheit sagt.

Pressekontakt:

Tobias Fröhlich
Tel: +49 (0) 40 3 47-2 70 38
tobias.froehlich@axelspringer.de

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