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LG Stuttgart verurteilt Mercedes-Benz Bank AG beim Autokredit-Widerruf

Hamburg (ots)

In einem aktuellen Urteil vom 10. März 2022 - 12 O 18/22 - hat das Landgericht Stuttgart festgestellt, dass Vertragsunterlagen der Mercedes-Benz Bank AG für Pkw-Finanzierungen fehlerhaft sind und Kredit- und Kaufvertrag noch nach Jahren über einen Widerruf rückabgewickelt werden können. "Ein wirksamer Widerruf führt regelmäßig dazu, dass der Kläger nicht mehr zur Zahlung von Raten und Zinsen verpflichtet ist", erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Weitere Rechtsfolgen eines Widerrufs sind die Rückabwicklung des Kredit- und des Kaufvertrags. Im Ergebnis führt diese Rückabwicklung im Regelfall zu wirtschaftlichen Vorteilen, deren Höhe im vierstelligen Bereich liegt", weiß Anwalt Rugen.

Geklagt hatte ein von HAHN Rechtsanwälte vertretener Käufer eines Mercedes CLA 200 aus Karlsruhe. Im August 2017 schloss er mit der Mercedes-Benz Bank AG einen Darlehensvertrag über einen Nettodarlehensbetrag von 17.000,00 Euro zur Teilfinanzierung dieses Fahrzeugs. Mit Schreiben vom 29. Januar 2021 erklärte der Kläger den Widerruf. Das Landgericht Stuttgart entschied, dass der Kläger sein Widerrufsrecht durch dieses Schreiben wirksam ausgeübt habe. Die im Vertrag enthaltenen Angaben zur Art und Weise der Anpassung des Verzugszinssatzes seien nicht ausreichend.

HAHN Rechtsanwälte hat in dem Bereich des Widerrufs von Verbraucherdarlehen bereits über 100 vergleichbare Gerichtsentscheidungen für ihre Mandanten erstritten. Oftmals werden in Widerrufsverfahren Vergleiche geschlossen, die eine Geldzahlung an den Verbraucher vorsehen, ohne dass dieser sein Fahrzeug zurückgibt. Hinsichtlich der konkreten Möglichkeiten im Einzelfall bietet die Kanzlei aktuell kostenfreie Erstbewertungen an.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de

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