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OLG Düsseldorf: Autokreditvertrag der RCI Banque widerrufbar

Hamburg (ots)

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in seinem aktuellen Urteil vom 24. Januar 2022 - I-9 U 138/20 - entschieden, dass ein von HAHN Rechtsanwälte vertretener Käufer eines Renault Megane Energy dCi 110 seinen Finanzierungsvertrag mit der RCI Banque S.A. wirksam widerrufen hat. Das Urteil ist rechtskräftig. Besser bekannt ist die RCI Banque unter der Bezeichnung Renault Financial Services. Sie ist die hauseigene Bankgesellschaft des Autoherstellers Renault.

Den Finanzierungsvertrag schloss der nunmehr erfolgreiche Kläger im September 2014 nach Vermittlung durch den Verkäufer des Renault Megane. In dieser Konstellation führt der Widerruf des Darlehensvertrags auch zur Rückabwicklung des Kaufvertrags über den finanzierten Pkw. Vier Jahre nach Abschluss der Verträge erlangte der Kläger Kenntnis von der Widerrufsmöglichkeit und übte sein Recht gegenüber der Bank aus. Die Wirksamkeit seines erklärten Widerrufs setzte der Kläger nunmehr vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf durch. Die Bank habe nicht in klarer und prägnanter Form über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt, urteilten die Düsseldorfer Richter.

"Wirtschaftlich geht es beim Widerruf eines Autokredits bzw. der Rückabwicklung von Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag um Vorteile, deren Summe im vierstelligen Bereich liegt", kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. HAHN Rechtsanwälte ist auf den Widerruf von Darlehen spezialisiert und hat bereits mehr als 100 positive Urteile in diesem Bereich für Verbraucher erstritten. Derzeit bietet HAHN Rechtsanwälte eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zu den Rechtsfragen an, ob ein Widerruf wegen Fehlern in den Vertragsunterlagen möglich ist und zu welchem Zugewinn ein solcher Widerruf im konkreten Einzelfall führt.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de

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