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AnwaltderAutofahrer.de kämpft für Autofahrer gegen hohe Wertverluste, Fahrverbote und weitere Folgen des Abgasskandals

AnwaltderAutofahrer.de kämpft für Autofahrer gegen hohe Wertverluste, Fahrverbote und weitere Folgen des Abgasskandals
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Hamburg (ots)

www.anwaltderautofahrer.de kämpft für Autofahrer gegen hohe Wertverluste, Fahrverbote und weitere Folgen des Abgasskandals

HAHN Rechtsanwälte bieten Autofahrern auf Anwaltderautofahrer.de die Möglichkeit, Ihre Verträge gratis prüfen zu lassen. Autofahrer können auf der Webseite Ihren Kauf-, Darlehens- oder Leasingvertrag hochladen und auf die Möglichkeit prüfen lassen , Ihr Auto - ganz gleich ob Diesel oder Benziner - an den Verkäufer, Hersteller oder die finanzierende Bank zurückzugeben und/oder Schadensersatz zu verlangen.

In nahezu allen Fällen ist die Rückabwicklung des jeweiligen Vertrages eine sehr lukrative Möglichkeit für Autofahrer, Ihr Auto wieder loszuwerden. "Meist ist der wirtschaftliche Vorteil so groß, dass der gewöhnliche Verkauf keine Alternative darstellt - es sei denn, man möchte Geld verschenken", sagt Peter Hahn, Fachanwalt und Gründer von HAHN Rechtsanwälte.

Allen voran im Abgasskandal von Volkswagen und Mercedes haben Inhaber von Dieselfahrzeugen enorme Wertverluste bei Verkauf auf dem Gebrauchtmarkt hinnehmen müssen. Wer sich mit einem Diesel der Abgasstufe EURO 5 in eine große deutsche Innenstadt aufmacht, um zur Arbeit zu fahren, die Familie oder Freunde zu besuchen, sieht sich bereits jetzt oft mit Fahrverboten konfrontiert. Selbst Dieselfahrzeugen mit Euro 6 drohen vielerorts Fahrverbote.

Hardware-Nachrüstungen sind - anders als die von den Konzernen bevorzugten Software-Updates - die einzige Möglichkeit um Fahrverboten aus dem Wege zu gehen. Die Fahrzeughersteller sind von der Bundesregierung jedoch nicht verpflichtet worden, Hardware-Nachrüstungen anzubieten. Diese werben mit Umtauschprämien, aber lieber um den Erwerb eines Neufahrzeuges statt die Lebenserwartung von Altfahrzeugen zu fördern und sich somit entsprechenden Umsatz entgehen zu lassen.

Mittelfristig, so steht laut Automobilexperten bereits fest, sollten auch Euro 6 Fahrzeuge umgerüstet werden. Anwalt Hahn ist überzeugt: "Ab 2030 werden mehr als 50% der Neuzulassungen von PKW aus Elektro- und Plug-in-Hybrid bestehen, denn nur so können Umwelt und Verbraucher wirksam geschützt werden".

Widerruf und Schadensersatz

Autofahrern die Ihr Fahrzeug wieder loswerden wollen stehen auf juristischem Wege zwei Möglichkeiten zu Verfügung:

Widerruf Autofinanzierung

Jeder, der als Verbraucher sein Auto im Rahmen einer Anteils- oder Vollfinanzierung hat, kann den Autokredit innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Diese Frist beginnt allerdings nur dann zu laufen, wenn die Vertragsausfertigung eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung und alle Pflichtangaben enthält. Etwa 90% aller Kreditverträge sind nach Prüfung durch Hahn Rechtsanwälte widerrufbar.

Bei einem erfolgreichen Widerruf kann sich ein Verbraucher auch von dem verbundenen Geschäft, also dem Kaufvertrag lösen. Im Klartext heißt das nichts anderes, als dass der Verbraucher sein Fahrzeug an die betreffende Bank zurückgibt und im Gegenzug alle geleisteten Zahlungen zurückerhält. Der wirtschaftliche Vorteil im Verhältnis zum Verkauf des Fahrzeuges liegt auf der Hand.

Der Widerruf der Autofinanzierung ist vor allen für diejenigen interessant, die noch über keine eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung verfügen. Diese kann nämlich in vielen Fällen noch vor dem Rechtsfall abgeschlossen werden. Zudem ist der Widerruf ganz unabhängig von der Antriebsart möglich und so können alle Dieselfahrer, Fahrer von Benzinern oder auch von Wohnmobilen Ihren Vertrag kostenfrei auf anwaltderautofahrer.de zur Überprüfung einreichen.

Schadensersatz für Diesel-Fahrzeuge mit illegaler Abgasmanipulationssoftware

Sollten Ihr Dieselfahrzeug vom Dieselskandal betroffen sein, also Sie zum Beispiel von ihrem Fahrzeughersteller über einen verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt informiert worden sein, dann stehen Ihre Chancen gut, Schadensersatz zu erhalten.

Rückgabe an den Hersteller als Schadensersatz

Nach einer erfolgreichen Klage steht als Ergebnis vielfach die Rückgabe des Fahrzeuges an den Verkäufer oder Hersteller. Im Gegenzug erhalten sie den Kaufpreis - unter Umständen unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer - zurück. Betroffene Dieselfahrer können so in erheblichem Umfang profitieren und den durch den Abgasskandal verursachten Wertverlust ausgleichen.

Vertrag auf Anwaltderautofahrer.de hochladen

Wenn Sie Ihren Kauf- oder Darlehensvertrag prüfen lassen wollen, dann brauchen Sie diesen nur mit dem Smartphone vollständig abfotografieren und auf https://www.anwaltderautofahrer.de hochladen. Die Vertragsprüfung ist für alle Autofahrer vollkommen gratis und erfolgt schon in den nächsten 48 Stunden, nachdem Sie die Vertragsunterlagen zur Prüfung eingereicht haben.

Die Prüfung erfolgt dann durch spezialisierte Fachanwälte von HAHN Rechtsanwälte.

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

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