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Hahn Rechtsanwälte: BVT Life Bond Fund GmbH & Co. KG kündigt erneut Liquiditätsbedarf an - Verjährung beachten

Bremen (ots)

Die Liquiditätslage der BVT Life Bond Fund GmbH & Co. KG spitzt sich weiter zu. Seit April sei nur eine Police fällig geworden, hatte die Fondsgesellschaft bereits vor zwei Monaten mitgeteilt. Sofern keine weiteren Versicherungsfälle eintreten, könnten daher die Prämien für die Policen nur noch bis Ende November 2012 bezahlt werden. Auch die per 31.12.2012 fälligen Darlehen könnten für diesen Fall nicht mehr getilgt werden.

Bei der BVT Life Bond Fund GmbH & Co. KG handelt es sich um einen Lebensversicherungsfonds, der in US-amerikanische Zweitmarktpolicen investiert hat. Die Fälligkeit der Versicherungsleistungen ist daher vom Todesfall der Versicherten abhängig. Wie sich alsbald herausstellte, sind die Initiatoren bei der Kalkulation der Fonds mit US-amerikanischen Policen von zu optimistischen Sterbeprognosen ausgegangen. "Uns verwundert dies nicht, denn die für die Kalkulation herangezogenen Sterbetafeln waren von vornherein für Bewertungszwecke untauglich", erläutert Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte. Nach ihrer Auffassung lägen wesentliche Schlüssigkeitsmängel des Konzeptes vor, so dass sich bereits unter diesem Gesichtspunkt Schadensersatzansprüche begründen ließen.

Dr. Brockmann weist in diesem Zusammenhang auf die drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen hin. Zu beachten ist insbesondere die Zehnjahreshöchstfrist, die ab dem Zeitpunkt der Zeichnung der Beteiligung gerechnet werden sollte. Wer also beispielsweise eine Beteiligung an der BVT Life Bond Fund GmbH & Co. KG am 16.12.2002 gezeichnet hat, muss verjährungshemmende Maßnahmen bis zum 16.12.2012 ergreifen. Da hierfür eine Substantiierung der jeweiligen Pflichtverletzungen erforderlich ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig einen Fachanwalt zu konsultieren.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Pressekontakt:

Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-24685-0
Fax: +49-421-24685-11
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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