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Fachanwalt Peter Hahn: "Schiffsfonds MS "Rio Taku" und MS "Rio Thompson" schütten an Anleger nicht mehr aus - Chancen auf vorzeitigen Ausstieg stehen gut."

Hamburg (ots)

"Die Einschiffsgesellschaften "Rio Taku" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG und "Rio Thompson" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG von MPC Capital AG schütten an die Anleger seit dem Jahr 2009 kein Geld mehr aus", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. Dagegen wurden im Verkaufsprospekt 40 Prozent Ausschüttungen bis zum 31. Dezember 2012 versprochen. Erhalten hätten die Anleger allerdings nur 20 Prozent. "Wegen der aktuell sehr niedrigen Chartererlöse von 7.000 beziehungsweise 7.250 US-Dollar pro Tag und der 105 Prozent-Klausel sind auch in den kommenden Jahren keine Ausschüttungen zu erwarten", befürchtet Hahn.

Wer jetzt vorzeitig aus dem Investment aussteigen wolle, habe gute Chancen. Hahn: "Wer eine Beteiligung an der MS "Rio Taku" und der MS "Rio Thompson" auf Empfehlung einer Bank gezeichnet hat, kann bei Falschberatung Schadensersatz verlangen und diesen mit Hilfe eines Fachanwalts häufig auch außergerichtlich durchsetzen." Eile ist allerdings geboten, meint Hahn, denn "Schadensersatzansprüche gegen die zuständige Bank und Anlageberaterin verjähren spätestens zehn Jahren nach Zeichnung der Beteiligung".

An den beiden Schiffsfonds von MPC Capital AG haben sich Anleger in den Jahren 2003 bis 2004 mit einem Kommanditkapital von 29,934 Millionen Euro beteiligt. Mit den Geldern wurden zwei baugleiche Containerschiffe mit einer Frachtkapazität von jeweils 2.556 TEU gekauft. Der Darlehensstand per 31. Dezember 2010: 17.748.360 US-Dollar und 895.340.794 Japanische Yen. Zwar wurde das Darlehen bislang vertragsgemäß zurückgezahlt. "Aber jetzt gibt es massiv Probleme", meint Hahn. "Das sind zum einen die nicht kostendeckenden Chartererlöse, zum anderen die risikoreiche Fremdfinanzierung in Japanischen Yen und der starke Anstieg des Yen im Verhältnis zum US-Dollar." Die wirtschaftliche Situation der beiden Schiffsfonds sei für die investierten Anleger ähnlich besorgniserregend wie die bei den Schwesterschiffen MS "Rio Teslin" und MS "Rio Thelon". Der Unterschied liege noch darin, dass die finanzierende Bank, die deutsche Schiffsbank, bei der MS "Rio Taku" und der MS "Rio Thompson" bisher still gehalten habe.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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