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Hahn Rechtsanwälte starten Initiative zum MPC Sachwert Rendite-Fonds Holland 43

Bremen (ots)

Leider kein Einzelfall: Auch beim Sachwert Rendite-Fonds Holland 43 von MPC droht die Insolvenz, sollte die weitere Finanzierung nicht sichergestellt werden. Dies teilte die Fondsgesellschaft den Kommanditisten mit Schreiben vom 4. September 2012 mit. Demnach bestehe die Sparkasse Köln/Bonn darauf, dass der Schweizer-Franken-Swap abgelöst wird, wodurch sich bei einem unterstellten Kurs von EUR/CHF 1,20 ein Mehraufwand in Höhe von 2,7 Millionen Euro ergebe. Zudem macht die Sparkasse offenbar eine Sondertilgung zur Bedingung für die weitere Kreditverlängerung. Da die Fondsgesellschaft über keine ausreichende Liquidität verfügt, wird nunmehr angekündigt, von den Kommanditisten zumindest einen Teil der bereits geleisteten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 53,5 Prozent auf "freiwilliger" Basis zurückzufordern.

"Leider konzentrieren sich derartige Sanierungs- und Finanzierungsverhandlungen zumeist auf die Rückforderung geleisteter Auszahlungen", beanstandet Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte. "Dabei sollten grundsätzlich auch Sanierungsbeiträge von den weiteren Beteiligten, etwa der Sparkasse Köln/Bonn oder den Gründungskommanditisten erbracht werden", fordert Brockmann und startet dazu eine Initiative. Betroffene Investoren, die diese Initiative unterstützen möchten, können sich unter info@hahn-rechtsanwaelte.de zum Stichwort "Sanierung Sachwert Rendite-Fonds Holland 43" melden.

Für die Anleger ist weiter zu beachten, dass bereits in Kürze die Verjährung der Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und vorvertraglichem Aufklärungsverschulden droht. So verjähren die Schadensersatzansprüche, etwa wegen verschwiegener Provisionszahlungen an die Bank (Kick-Backs), spätestens nach zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Zeichnung. Hahn Rechtsanwälte empfiehlt daher auch eine kurzfristige Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell

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