Alle Storys
Folgen
Keine Story von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mehr verpassen.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Mitgliedsbeiträge für XING und LinkedIn sind steuerlich absetzbar

Regenstauf (ots)

Knapp die Hälfte aller Beschäftigten ist in Deutschland laut der aktuellen Gallup-Studie im Job unzufrieden und auf der Suche nach etwas Passenderem. Wer vielfältig sucht und sich engagiert, hat bessere Chancen auf seinen Traumjob. Für die Jobsuche können nicht nur Online-Jobportale mit konkreten Stellenangeboten genutzt werden. Networking-Portale wie XING oder LinkedIn dringen immer mehr in den Stellenmarkt ein. XING ist mit seinen 21,5 Millionen Nutzern auf den deutschsprachigen Raum ausgerichtet. LinkedIn wird zwar in mehr als 200 Ländern genutzt und ist international ausgerichtet, hat aber insgesamt 18 Millionen Nutzer im deutschsprachigen Raum aufzuweisen und ist im Aufwärtstrend. Nicht nur ein Paradies für Recruiter, sondern auch ein enormes Potenzial für Angestellte und Selbständige. Doch die intensive und zielgerichtete Nutzung ist nicht kostenfrei. Dass die Gebühren für die Mitgliedschaften für Angestellte steuerlich absetzbar sind, erläutert erstmalig die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).

Sind Mitgliedsgebühren Werbungskosten?

Wenn Ausgaben für den Erwerb oder die Erhaltung von Einnahmen getätigt werden, handelt es sich steuerrechtlich um Werbungskosten. In diesen Sachverhalt sind die Mitgliedsgebühren für XING oder LinkedIn somit einzuordnen. Wollen Arbeitnehmende diese geltend machen, müssen sie bei einer gebührenpflichtigen Mitgliedschaft die Jobsuche, Akquise von Aufträgen oder berufliche Fortbildung in den Vordergrund rücken. Da manche Finanzämter trotz dieser Intention immer noch kritisch oder ablehnend auf die Gebühren einer erweiterten Mitgliedschaft reagieren, nimmt die Lohi den Sachverhalt unter die Lupe.

Bewerbungen laufen heutzutage vielfach nicht mehr über den klassischen Weg. Eine Kontaktaufnahme zu potenziellen Arbeitgebern erfolgt indes oft über soziale Medien und berufliche Netzwerke. In letzteren können Arbeitnehmende sich zum einen beruflich präsentieren, so dass Recruiter auf sie aufmerksam werden, zum anderen aktiv einen neuen Job suchen. Doch die Funktionen der kostenlosen Basismodule in Business-Netzwerken sind beschränkt. Um seinen Lebenslauf auf den Plattformen zu posten, reicht zwar eine Basismitgliedschaft aus, doch das bringt selten den gewünschten Erfolg. So bieten die Online-Plattformen jeweils ein Extra-Modul speziell für Jobsuchende an. XING nennt es "Projobs" und LinkedIn "Career".

Spezielle Module für die Jobsuche

XING ProJobs soll nach Angaben des Anbieters die Aufmerksamkeit und die Chancen auf passende Jobangebote erhöhen. So kann das eigene Profil beispielsweise um sensible Einträge wie die Budgetverantwortung erweitert werden. Konkrete Jobwünsche können angegeben und ein Stellengesuch gepostet werden. Die Statusmeldung "Jobsuche" kann in ihrer Sichtbarkeit eingeschränkt werden, so dass sie nur für Recruiter und nicht für die Öffentlichkeit erkennbar ist. Laut deren Angaben sind über 20.000 Recruiter auf XING unterwegs, die Personenprofile auf der Suche nach passenden Mitarbeitern für Unternehmen durchforsten, um diese im zweiten Schritt abzuwerben. Zudem kann ein Jobsuchender das Angebot nutzen, um sein Profil und seinen Lebenslauf von Experten zu optimieren und sich beraten zu lassen. Dieser Service kommt für 12 Monate regulär auf 300 Euro.

LinkedIn Career wirbt u.a. damit, mit dem Zusatzmodul herausfinden zu können, wie man im Vergleich zu anderen Bewerbern abschneidet. Das proaktive Versenden von Nachrichten und Unterlagen ohne vorherige Vernetzung ist nur über den kostenpflichtigen Account möglich. Die Kosten für ein Jahr liegen bei 472 Euro, wobei monatlich gekündigt werden kann. Laut Lohi sind diese nicht gerade geringen Gebühren eindeutig den Bewerbungskosten zuzuordnen und damit darf das Absetzen vom Finanzamt nicht versagt werden.

Mitgliedschaft zur Fortbildung

Beide Networking-Portale bieten weiterhin ein kostenpflichtiges E-Learning-Angebot an. Dieses ist jeweils in den Modulen zur Jobsuche enthalten. LinkedIn Learning verspricht maßgeschneiderte Kenntnis- und Kursempfehlungen aufgrund der beruflichen Ziele. Wird ein Kurs erfolgreich absolviert, gibt es ein Abschlusszertifikat als Nachweis.

Bei XING kann der Zugang auch unabhängig von der Jobsuche über eine Premium-Mitgliedschaft erworben werden, Kostenpunkt 9,95 Euro im Monat. Das Versprechen richtet sich an die berufliche Weiterentwicklung und soll sogar branchenspezifische Kurse bereithalten. Die Videos oder Podcasts, z.B. auf den Gebieten Führung- oder Management, sollen die beruflichen Fähigkeiten im Hinblick auf die Karriereleiter oder eine neue Stelle erweitern. Diese Zusammenhänge sind gegenüber den Finanzbeamten im Zweifelsfall darzulegen, damit die Kosten steuerlich berücksichtigt werden. Denn die berufliche Fortbildung von Fach- und Führungskräften wird im Steuerrecht ganz klar gefördert.

Auch findet in Business-Netzwerken ein reger Austausch über branchenbezogene News in spezifischen Gruppen statt. Die Diskussion über Entwicklungen von Unternehmen und das Posten und Lesen von Fachbeiträgen hat mit klassischen Fachzeitschriften in Papierform einiges gemein. Die Kosten von Fachzeitschriften werden vom Finanzamt unstrittig als Werbungskosten anerkannt. "Hier wird künftig ein Umdenken erforderlich sein, so dass sich das Absetzen nicht mehr nur auf Printprodukte, sondern auch auf digitale Leistungen erstreckt", erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohi.

www.lohi.de/steuertipps

Pressekontakt:

Kontakt für Rückfragen:
Nicole Janisch, Pressereferentin
Tel: 09402 5040147 / E-Mail: presse@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Weitere Storys: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
  • 12.03.2024 – 11:05

    Vermietung an Angehörige: Das ist zu beachten

    Regenstauf (ots) - Der Nachwuchs findet am Studienort keine Wohnung zur Miete? Klasse, wenn die Eltern das nötige Kleingeld haben, um dort Wohneigentum zu erwerben. Aber anstatt dem Kind das Appartement kostenlos zu überlassen, könnten die Eltern eine Miete verlangen, um ganz legal Steuern zu sparen. Ein typisches Beispiel, bei dem es sich um Vermietung an Angehörige handelt. Nur eine zu günstige Miete oder falsche ...

  • 20.02.2024 – 09:45

    Arbeitnehmer-Sparzulage nicht mehr nur für Gering-, sondern Normalverdiener geschenkt

    Regenstauf (ots) - Seit 1. Januar 2024 wurde der Bezugskreis für die Geldgeschenke vom Staat erweitert. Bisher waren knapp 8 Millionen Arbeitnehmende, Beamte, Soldaten und Auszubildende anspruchsberechtigt. Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz hat sich der Personenkreis laut Bundesfinanzministerium um 17,3 Millionen Anspruchsberechtigte vergrößert. Es machte aber ...

  • 30.01.2024 – 10:24

    Mehr Kindesunterhalt in 2024 einplanen

    Regenstauf (ots) - Minderjährige Kinder haben immer einen Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern. Lebt die ganze Familie gemeinsam in einem Haushalt, fragt keiner nach dem Unterhalt. Trennen sich die Eltern oder lassen sich scheiden, dann wird der Kindesunterhalt zum Thema. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, leistet einen Großteil als Naturalunterhalt. Der andere Elternteil ist verpflichtet, einen Barunterhalt ...