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Bundesvereinigung Lebenshilfe

Keine Abwertung kranker und behinderter Menschen
Debatte zu Patientenverfügungen nicht auf rechtliche Regelungen der Selbstbestimmung einengen

Marburg (ots)

Morgen diskutiert der Bundestag erneut über eine
gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen. Hierzu haben die 
Behindertenverbände, die das Berliner Institut Mensch, Ethik und 
Wissenschaft (IMEW) tragen, den Fraktionsspitzen schon im Vorfeld 
eine Stellungnahme an die Hand gegeben. Darin lautet eine 
Hauptforderung: "Der Deutsche Bundestag darf die Debatte nicht auf 
die rechtlichen Regelungen der Selbstbestimmung reduzieren, sondern 
muss das Instrument Patientenverfügung in ein Gesamtkonzept zur 
Sterbebegleitung einbetten." Der Staat habe vielmehr eine 
Fürsorgepflicht für kranke und sterbende Menschen. So müsse die 
Versorgung von Menschen am Lebensende ganzheitlich in den Blick 
genommen werden, zum Beispiel durch Stärkung der Palliativmedizin.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und die anderen Verbände des 
IMEW befürchten, dass in der Diskussion kranke und behinderte 
Menschen abgewertet werden. In Formulierungen bestehender 
Patientenverfügungen werde häufig ein Menschenbild vermittelt, das 
nur ein unabhängiges Leben im Vollbesitz körperlicher und geistiger 
Fähigkeiten als lebenswert beschreibt. Ein "glückendes" Leben hängt 
aber nicht von Beeinträchtigungen und vom Grad der Wahrnehmung der 
eigenen Autonomie ab. Das zeigen die Erfahrungen der 
Behindertenverbände, der Eltern und Betreuungspersonen behinderter 
und kranker Menschen.
honorarfrei - Belegexemplar erbeten

Pressekontakt:

Anja de Bruyn, Telefon 06421/491-128
presse@lebenshilfe.de

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