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NRZ: Einschränkungen bei Gemeinnützigkeit

Essen (ots)

BERLIN. Entwarnung für zigtausende Sportvereine und
gemeinnützige Organisationen: Die Bundesregierung will sich nach 
eigenen Angaben die einschneidenden Empfehlungen von Finanz-Experten 
zum Abbau von Steuer- und Spenden-Privilegien nicht zu Eigen machen. 
"Wir wollen bürgerschaftliches Engagement an keiner Stelle 
erschweren", sagte die parlamentarische Staatssekretärin im 
Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), der Neuen Rhein/ 
Neuen Ruhr Zeitung (Donnerstagsausgabe) . "Ehrenamtliche Tätigkeiten 
mit geringen Aufwandsentschädigungen, etwa in Sportvereinen, bleiben 
wie bisher steuerlich begünstigt", so Hendricks weiter, "wir 
beabsichtigen überhaupt nicht, daran etwas zu ändern. Das würde zu 
Recht einen Aufruhr in der Bevölkerung auslösen."
 Auch bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege (Diakonie, 
Caritas, DRK etc.) werde nicht am Status der Gemeinnützigkeit 
"gerüttelt". Dem Argument des wissenschaftlichen Beirats im 
Finanzministerium, wonach Steuervergünstigungen für gemeinnützige 
Verbände jene privaten Anbieter benachteiligten, die vergleichbare 
Leistungen ohne Steuer-Privilegien erbringen, könne man lediglich 
"unter rein ökonomischer Betrachtung" etwas abgewinnen. Hendricks: 
"Wir sind aber der Auffassung, dass bei uns gewachsene Strukturen 
etwa in der Wohlfahrtspflege zu erhalten sind, weil diese 
Einrichtungen wichtige Aufgaben erledigen, die andernfalls vom Staat 
übernommen werden müssten."
 Zu der am Dienstag vorgestellten Empfehlung des Beirats, drastische 
Änderungen im Gemeinützigkeits- und Spendenrecht vorzunehmen, sagte 
die Staatssekretärin: "Der wissenschaftliche Beirat ist ein 
unabhängiges Experten-Gremium. Die dort gemachten Vorschläge gehen 
aber weit über das hinaus, was wir uns vornehmen." (NRZ)

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