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NRZ: NRW kann 13 Gefährder nicht abschieben

Essen (ots)

In Nordrhein-Westfalen leben 13 ausreisepflichtige Ausländer, die als Gefährder gelten, aber dennoch nicht abgeschoben werden können. Das berichtet das Landesministerium für Flüchtlinge und Integration auf Anfrage der NRZ (Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung, Donnerstagausgabe) Drei dieser Gefährder - neben Islamisten auch ein Mitglied der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK - können aufgrund gerichtlicher Verfügungen nicht abgeschoben werden, weil ihnen in ihren Heimatländern Folter oder die Todesstrafe droht, so ein Sprecher des Ministeriums. In zwei der drei Fälle werde nun versucht, über die Bundesregierung diplomatische Zusicherungen der Heimatländer einzuholen, dass den Betroffenen keine Menschenrechtsverletzungen drohen, so der Sprecher weiter. In den anderen zehn Fällen ist eine Abschiebung deshalb nicht möglich, weil die Ausreisepflichtigen keine Papiere haben oder weil gegen sie strafrechtliche Ermittlungen laufen - weswegen sie in der Regel in Straf- oder Untersuchungshaft sitzen. In NRW gemeldet sind derzeit laut Landeskriminalamt rund 240 Gefährder. Allerdings halten sich nur etwa 80 von ihnen tatsächlich an Rhein und Ruhr auf, so ein LKA-Sprecher.

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