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NRZ: Pragmatisches Urteil - Kommentar von Michael Minholz

Essen (ots)

Den Grundtenor des gestrigen Urteils darf man wohltuend pragmatisch nennen. Im Rechtsstreit zwischen der Videoplattform Youtube und dem Musikrechte-Verwerter Gema gilt nämlich vorerst die Regel, dass nur dann gelöscht werden muss, wenn der Künstler seine Urheberrechte bedroht sieht. Eine weise Entscheidung, denn alle Prozessbeteiligten können das Urteil aus ihrer Sicht als Erfolg verbuchen. Die Gema deshalb, weil Youtube grundsätzlich Verantwortung für die verbreiteten Inhalte zugeschrieben wird. Youtube deshalb, weil man nicht dazu vergattert wurde, von sich aus tätig zu werden. Und weil nun vor allem das pralle Archiv nicht nach relevanten Inhalten durchsucht werden muss. Nun bleibt beiden Seiten genügend Zeit, eine neue, vernünftige Lizenz-Vereinbarung zu suchen. Vor allem ist das Urteil gut für die Millionen Nutzer, für die das "Youtuben" zur lieben Gewohnheit geworden ist. Die Hamburger Richter haben eine Vorgabe gemacht fürs vertretbare Videogucken von Michael Jackson und Co.. Sie folgt, weitgefasst, dem Grundsatz: Wo kein Kläger, da kein Richter. Auf diese Weise läuft vorerst kein Musikfreund Gefahr, ungewollt gegen geltendes Recht zu verstoßen und in einen ganz privaten "Thriller" zu geraten.

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