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Westfalenpost: Runde zwei

Hagen (ots)

Kommunalwahltermin vor Gericht
Von Wilfried Goebels
Die erste Runde im Streit um den Termin für die Kommunalwahl ging an 
Rot-Grün - wenn nicht alles täuscht, hat Innenminister Wolf diesmal 
beim Verfassungsgericht bessere Karten. Vieles spricht dafür, dass 
der Termin für die Kommunalwahl am 30. August Bestand haben wird.
 Enger wird es bei der Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl um 
das Bürgermeisteramt. Trotz des Zeitdrucks nehmen sich die Richter 
drei Wochen Zeit für das Urteil. Schließlich ist es nicht ohne 
Brisanz, wenn ein Bürgermeister oder Landrat mit nur 25 Prozent 
Stimmanteil ins Amt gehievt werden könnte.
 Wie auch immer die Richter entscheiden, die Politisierung des 
Verfassungsgerichts durch den Klagemarathon schadet dem Ansehen der 
Parteien. In der Vergangenheit galt der eherne Grundsatz, dass sich 
Parteien gemeinsam auf Wahltermine und Wahlverfahren verständigt 
haben.
 Die Klagen der Opposition könnten nur Erfolg haben, wenn das Gericht
der Regierung eine Willkürentscheidung attestierte - das aber ist 
eine hohe, wahrscheinlich zu hohe Hürde. Die FDP begründet getrennte 
Termine für Kommunal- und Bundestagswahl mit der Sorge, dass bei 
einem gemeinsamen Wahltermin das Kommunale unter die Räder der 
Bundespolitik gerät. Ob das stimmt, ist nicht ausgemacht. Dass eine 
hohe Wahlbeteiligung aber eher den großen Parteien nutzt als den 
kleinen, gilt als sicher. Die Richter gaben aber keinen Hinweis, dass
sie hier einen Akt der Willkür erkennen könnten.
 Man mag drei Wahltermine bis zum September für unsinnig halten: Die 
Richter entscheiden aber darüber, ob sie undemokratisch sind. Und da 
gibt es offenbar Bedenken.

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Telefon: 02331/9174160

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