Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier beklagt Lücke im Grundgesetz bei Einbürgerungen
Früherer BVerfG-Chef sieht Risiko durch einfache politische Mehrheiten im Staatsangehörigkeitsrecht
Osnabrück (ots)
Osnabrück. Zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts beklagt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, eine Leerstelle im Grundgesetz beim Staatsangehörigkeitsrecht. Im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz) sagte Papier: "Das deutsche Volk ist Träger der Staatsgewalt in Deutschland. Aber wie wird bestimmt, wer zum deutschen Volk gehört und wer die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen kann? Dazu schweigt das Grundgesetz weitestgehend."
In der Folge könnten "einfache politische Mehrheiten" nach Belieben verändern, wer deutscher Staatsbürger werden kann. Papier weiter gegenüber noz: "Das beklage ich sehr, das habe ich immer als Grundgesetzlücke gefunden. So gut das Grundgesetz auch ist: In der Staatsbürgerschaftsfrage schweigt es leider."
Papier selbst findet: "Die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft sollte eher am erfolgreichen Ende einer Integration stehen, nicht, wie zuletzt, eher am Anfang". Politischen Forderungen, sogenannte "Turbo-Einbürgerungen" rückwirkend zu revidieren, erteilte der Verfassungsrechtler jedoch eine klare Absage: "Man kann nicht jede politische Entscheidung in Fragen der Einbürgerung rückwirkend revidieren - auch wenn man sie für falsch hält." Ein Verwaltungsakt könne grundsätzlich nur bei Rechtsfehlern rückgängig gemacht werden, da kein Deutscher staatenlos werden dürfe.
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