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NOZ: NEU! - Korrektur im letzten Absatz Bund plant neues Turbo-Baurecht für Verkehrsprojekte

Osnabrück (ots)

Minister Scheuer will ausgewählte Vorhaben einfach per Gesetz genehmigen lassen - Vorbild Dänemark

Osnabrück. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer strebt eine Revolution im deutschen Planungsrecht an: Ausgewählte Projekte will der CSU-Mann nicht mehr durch langwierige Planfeststellungsverfahren von Behörden genehmigen lassen, sondern durch ein Gesetz des Bundestags. Eine entsprechende Reform kündigte Scheuers Staatssekretär Enak Ferlemann laut einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" am Dienstagabend auf einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein in Berlin an. "Wir wollen damit im Dezember ins Bundeskabinett", sagte Ferlemann und betonte, dass auch Bundeskanzlerin Angela Merkel die Pläne unterstütze.

Testen will Scheuer das Bauen per Gesetz zunächst an sechs Ausbauprojekten - fünf auf dem Wasser und einem auf der Schiene. So sollen laut Ferlemann die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals und die Erweiterung des Wesel-Datteln-Kanals ebenso vom Bundestag genehmigt werden wie die Vertiefung von Unter- und Außenweser, Mittelrhein und Untermain. Zudem soll der zweigleisige Ausbau der Marschbahnstrecke vor und auf der Insel Sylt gesetzlich beschlossen werden. "Wir wollen mal sehen, ob das so schneller geht", sagte CDU-Politiker Ferlemann.

Die Planung per Gesetz könnte deshalb für mehr Tempo sorgen, weil keine langen und oft mehrstufigen Klageverfahren gegen eine Baugenehmigung mehr möglich wären. Einziger Weg zur Verhinderung eines Projekts wäre dann eine Klage gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht. Die aber können nur die Bundes- oder eine Landesregierung oder ein Viertel der Abgeordneten beantragen, nicht Bürger oder Verbände. Dänemark etwa hat per Gesetz den Fehmarnbelt-Tunnel viel schneller geplant als Deutschland, wo er noch immer nicht genehmigt ist.

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz begrüßte die Ankündigung eines Baugesetzes für die Marschbahn nach Sylt. Er gab aber zu bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht eine generelle Planung per Gesetz für grundgesetzwidrig erklärt hat, weil so Zuständigkeiten von Legislative und Exekutive unzulässig vermischt würden. Auch Ferlemann räumte ein, dass nicht jede Baumaßnahme per Gesetz genehmigt werden könne. "Aber für einige Projekte würde es gehen", sagte er.

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