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Selbstbestimmung und Fürsorge EKD zur Diskussion über Patientenverfügungen

Hannover (ots)

Zu recht verstandener Fürsorge gehöre auch die
Achtung vor der Selbstbestimmung eines Patienten, stellt die Kammer
für Öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD) in ihrem Beitrag zu „Überlegungen zum Umgang mit
Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht“ fest. Der
Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, und der Vorsitzende
der Kammer, Professor Wilfried Härle (Heidelberg) stellen am heutigen
Montag, 21. März, den Text „Sterben hat seine Zeit“ in Berlin vor.
Auf 24 Seiten wird die aktuelle Diskussion, wie verbindlich
„Patientenverfügungen“ seien, aufgegriffen und eine evangelische
Position dargestellt. Es sei der Kammer gelungen, so der
Ratsvorsitzende, die häufig als Pole eines Spannungsverhältnis
dargestellten Normen miteinander zu verbinden: „Der Respekt vor der
Selbstbestimmung der Patienten ist, so gesehen, geradezu eine
Implikation der Fürsorge.“
Die EKD empfehle eine schriftliche – oder anders dokumentierte –
Form als Regel für die Patientenverfügung, heißt es in dem von
Professor Härle vorgestellten Text. Wer eine Patientenverfügung
erlasse, treffe eine Entscheidung für eine spätere Situation, die er
in diesem Moment noch nicht kennen könne. Deshalb müssten auch
nonverbale Aussagen Beachtung finden, denn Subjekt der
Selbstbestimmung und Adressat der Fürsorge sei stets der Mensch in
seiner gegenwärtigen Verfassung. Da es eine offene Frage sei, wie
Patientenverfügungen sinnvoll zu begrenzen sind, schlage die EKD vor,
dass der Arzt im gemeinsamen Gespräch mit Angehörigen,
Pflegepersonen, Seelsorgern und Betreuern einvernehmlich klären soll,
wie im konkreten Fall mit dem vorab erklärten Willen des Patienten
umzugehen sei.
Der Ratsvorsitzende der EKD wies ausdrücklich darauf hin, dass die
EKD zusammen mit der Deutschen Bischofskonferenz schon in zwei
Auflagen eine „Christliche Patientenverfügung“ herausgegeben hat. Die
durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgelöste politische
Diskussion, wie zivilrechtliche Regelungen aussehen könnten, hätten
den Rat veranlasst, seine Kammer um diesen Beitrag zu bitten. Der nun
vorliegende Text biete keine abschließende Lösung der anstehenden
Probleme, aber er eröffne und umschreibe einen ethisch begründeten
Raum, „der für eine situationsbezogene Ermessungsentscheidung offen
ist“.
Hannover/Berlin, 21. März 2005
Pressestelle der EKD
Christof Vetter
Hinweis: EKD-Texte 80, Sterben hat seine Zeit. Überlegungen zum
Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht. Ein Beitrag
der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in
Deutschland, 28 Seiten, kann zum Preis etwa 0,60 Euro bestellt werden
bei: Kirchenamt der EKD, Versand, Herrenhäuser Straße 12, 30419
Hannover, Fax: 0511/2796-457; Email:  versand@ekd.de Der Text kann
auch im Internet unter www.ekd.de abgerufen werden.
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail:  christof.vetter@ekd.de

Original-Content von: EKD - Evangelische Kirche in Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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