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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk bleibt Kulturgut Der Rundfunkbeauftragte der EKD zum anhängigen Beihilfeverfahren

Hannover (ots)

Anlässlich der heutigen Bekanntgabe der
vorläufigen Rechtsmeinung der Generaldirektion Wettbewerb der
Europäischen Kommission in Brüssel im anhängigen Beihilfeverfahren zu
ARD und ZDF betont Bernd Merz, der Rundfunkbeauftragte der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die Bedeutung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks für Demokratie, Kultur und sozialen
Zusammenhalt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht für seinen
Auftrag Rückhalt bei allen gesellschaftlich relevanten Kräften.
Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Funktion als Medium
und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung auch in Zukunft erfüllen
kann, muss er an den neuen Entwicklungen der digitalen Medien voll
teilnehmen können. Ferner müssen seine Leistungsfähigkeit und eine
ausreichende Finanzierung erhalten bleiben, damit er seinen Auftrag
für Demokratie und Meinungsvielfalt erfüllen kann.
Als Kulturgut darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht allein
den Gesetzen des Marktes überlassen werden. Das gilt auch für die so
genannten neuen Medien. Diese müssen für alle Mediennutzer als
Allgemeingut zugänglich sein. Aus der Sicht von Bernd Merz ist der
öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Errungenschaft, die nicht
gefährdet werden darf. Erst durch den publizistischen Wettbewerb
zwischen verschiedenen Anbietern ist eine optimale Versorgung der
Bevölkerung mit einem kulturell vielfältigen und pluralistischen
Programmangebot in möglichst hoher Qualität sichergestellt.
Das duale Rundfunksystem mit dem Nebeneinander aus öffentlich-
rechtlichen und privaten Hörfunk- und Fernsehanbietern ist
europarechtlich ausdrücklich verankert, sowohl in einer Erklärung zum
Vertrag von Amsterdam, als auch durch Übernahme dieses Protokolls in
die EU Verfassung. Dies muss auch für die neuen Medien Anwendung
finden. Es kann nicht hingenommen werden, wenn die wichtige
gesellschaftliche Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über den
Weg des europäischen Beihilferechts durch die Kommission in Frage
gestellt oder untergraben werden würde.
Hannover, 3. März 2005
Pressestelle der EKD
Christof Vetter
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail:  christof.vetter@ekd.de

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