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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

"Beratung vor und nach pränataler Diagnostik verstärken" EKD-Bevollmächtigter fordert konkretere Regeln zur Vermeidung von Spätabbrüchen

Hannover (ots)

Eine deutliche Ausweitung der Beratung von
Schwangeren vor und nach pränataler Diagnostik fordert der 
Bevollmächtigte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland 
(EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, 
Prälat Stephan Reimers. "Unabhängig von der medizinischen Beratung 
sollte es vor jeder pränataldiagnostischen Untersuchung ein 
psychosoziales Beratungsangebot geben, das Frauen freiwillig annehmen
können", sagte Reimers am Freitag in Berlin. Für den Fall, dass die 
Untersuchung einen auffälligen Befund ergebe, müsse eine begleitende 
psychosoziale Beratung gesetzlich verankert werden, betonte er im 
Blick auf die in der kommenden Woche im Deutschen Bundestag 
anstehenden Beratungen zur Vermeidung und Bewältigung von 
Schwangerschaftsspätabbrüchen.
Durch die Fortentwicklung der pränatalen Diagnostik sei eine 
Konkretisierung der Vorschriften in diesem Bereich nötig geworden, 
sagte der Prälat. Um dem uneingeschränkten Lebensrecht ungeborener 
Kinder Rechnung zu tragen, dürfe auch eine Änderung der derzeitigen 
gesetzlichen Regelung nicht tabuisiert werden. Das Beratungsangebot 
vor pränataler Diagnostik muss nach Ansicht des Bevollmächtigten 
ergebnisoffen sein. "Es gilt, die Betroffenen über alle 
Handlungsmöglichkeiten und Hilfsangebote zu informieren. Dazu gehört 
auch der Hinweis auf das Recht auf Nichtwissen, also auf den 
bewussten Verzicht auf pränataldiagnostische Untersuchungen." Im 
Falle eines auffälligen Befundes müsse der Frau und ihrem Partner 
jede mögliche Unterstützung zur Seite gestellt werden, die helfe, 
sich trotz einer möglichen Behinderung oder Krankheit ihres Kindes 
für das Leben zu entscheiden. In diesem Zusammenhang müsse der 
behandelnde Arzt gesetzlich verpflichtet werden, die Betroffenen auf 
psychosoziale Beratungsmöglichkeiten hinzuweisen und an einer 
Vermittlung zu geeigneten und unabhängigen Beratungsstellen 
mitzuwirken.
Des Weiteren hält Reimers eine dreitägige Bedenkzeit für die 
Schwangere zwischen der ärztlichen Diagnose und einer möglichen 
Abtreibung für unabdingbar: "Sofern nicht das Leben der betroffenen 
Frau akut gefährdet ist, sollte eine solche Bedenkzeit bei allen 
Fällen der medizinischen Indikation verpflichtend sein."
Hannover/Berlin, 12. Dezember 2008
Pressestelle der EKD
Karoline Lehmann
Es folgt das Votum des Bevollmächtigten im Wortlaut.
Votum des Bevollmächtigten des Rates der EKD bei der 
Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
zur Vermeidung von Schwangerschaftsspätabbrüchen
Die Evangelische Kirche in Deutschland hat sich in den vergangenen
Jahren kontinuierlich für eine Verringerung der Zahl von 
Spätabtreibungen eingesetzt. Offensichtlich ist, dass es einer 
Konkretisierung der Vorschriften in diesem Bereich bedarf. 
Insbesondere muss auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert 
werden, die sich durch die Fortentwicklung pränataler Diagnostik 
ergeben. Um dem uneingeschränkten Lebensrecht ungeborener Kinder 
Rechnung zu tragen, darf auch eine Änderung der derzeitigen 
gesetzlichen Regelung nicht tabuisiert werden. Dabei sind die 
folgenden Aspekte von besonderer Wichtigkeit:
- Die Beratung vor und nach pränataler Diagnostik ist unbedingt zu 
verstärken. Nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz haben jede Frau 
und jeder Mann einen Rechtsanspruch auf Beratung in allen eine 
Schwangerschaft mittelbar oder unmittelbar berührenden Fragen. Die 
EKD fordert seit Jahren, dass es über die medizinische Behandlung und
Beratung hinaus und unabhängig davon ein psychosoziales 
Beratungsangebot geben muss, das schwangere Frauen freiwillig vor 
jeder pränatalen Diagnostik in Anspruch nehmen können. Das 
Beratungsangebot muss zielorientiert und ergebnisoffen sein. Es gilt,
die Betroffenen über alle Handlungsmöglichkeiten sowie Hilfsangebote 
und Unterstützung zu informieren und zusammen mit ihnen Wege zu einer
Entscheidung zu suchen. Dazu gehört der Hinweis auf das Recht auf 
Nichtwissen, also den bewussten Verzicht auf pränataldiagnostische 
Untersuchungen.
- Für den Fall eines auffälligen Befunds muss eine begleitende 
psychosoziale Beratung gesetzlich verankert werden. Wenn solche Fälle
spät im Verlauf der Schwangerschaft auftreten, besteht aufgrund der 
großen Konfliktsituation ein gesteigerter Beratungsbedarf für die 
Schwangere. Nur auf der Grundlage einer Entscheidung der Schwangeren 
kann überhaupt eine medizinische Indikation festgestellt werden. Bei 
dieser Entscheidung muss der Frau und ihrem Partner jede mögliche 
Unterstützung zur Seite gestellt werden, die ihnen hilft, sich trotz 
einer möglichen Behinderung oder Krankheit ihres Kindes für das Leben
zu entscheiden. Um der Pflicht zum Schutz ungeborener Kinder 
uneingeschränkt nachzukommen, ist eine gesetzliche Verpflichtung des 
Arztes oder der Ärztin dringend erforderlich, auf psychosoziale 
Beratungsmöglichkeiten hinzuweisen und aktiv an einer Vermittlung zu 
geeigneten Beratungsstellen mitzuwirken.
- Psychosoziale Beratung muss durch unabhängige Beratungsstellen 
erfolgen. Die Betreuung der Schwangeren und ihres Partners in einer 
Konfliktsituation kann nicht allein durch den Arzt oder die Ärztin 
geleistet werden. Neben der medizinischen Beratung durch die Ärzte 
zur Begleitung der Schwangeren und ihres Partners ist eine 
eigenständige psychosoziale Beratung durch Beratungsstellen zu 
garantieren. Eine solche Beratung muss auch die Information über 
materielle sowie ideelle Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen für
Familien umfassen, in denen behinderte Kinder aufwachsen.
- Eine dreitägige Bedenkzeit für die Schwangere zwischen der 
ärztlichen Diagnose und der Feststellung der Indikation bzw. der 
Abtreibung selbst muss, sofern nicht das Leben der Schwangeren akut 
gefährdet ist, bei allen Fällen der medizinischen Indikation 
verpflichtend sein.

Pressekontakt:

Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de

Original-Content von: EKD - Evangelische Kirche in Deutschland, übermittelt durch news aktuell

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