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KiK Textilien und Non-Food GmbH

Ali Enterprises: Landgericht Dortmund verhandelt zur Sache

Landgericht Dortmund führt öffentliche Anhörung durch / KiK hat 6,15 Mio. USD an freiwilligen Zahlungen geleistet

Bönen/Dortmund, 29.11.2018 - Das Landgericht Dortmund hat heute zu einer öffentlichen Verhandlung der 2015 eingereichten Klage gegen den Textildiscounter KiK auf Zahlung von je 30.000 Euro an drei Hinterbliebene und ein Opfer des Fabrikbrandes in der pakistanischen Fabrik Ali Enterprises geladen. Bei diesem Termin stand einzig die Frage im Mittelpunkt, ob Verjährung eingetreten ist. Der Richter hat das Verfahren sachgerecht und auf die Fakten konzentriert geleitet. KiK geht weiter davon aus, dass die Klage abgewiesen wird, da nach pakistanischem Recht zwingend Verjährung eingetreten ist.

Hierzu erklärt Ansgar Lohmann, Bereichsleiter Corporate Social Responsibility bei KiK:

"Uns war es immer wichtig, die Betroffenen des Fabrikbrandes finanziell zu unterstützen, unabhängig von juristischen Auseinandersetzungen. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Jahren über 6 Millionen Dollar an Hilfezahlungen geleistet. Dies ist Ausdruck unserer tief empfundenen Anteilnahme für die Situation der Betroffenen. Das Feuer in der Fabrik wurde durch einen terroristischen Brandanschlag ausgelöst, für den KiK keine Schuld trifft. Die Fabrik hatte keine Brandschutzmängel. Gezielt gelegte Brandsätze haben Fluchtwege und Notausgänge jedoch teilweise unpassierbar gemacht.

KiK nimmt seine unternehmerische Verantwortung sehr ernst und setzt mittlerweile Standards für bessere Produktionsbedingungen. Wir halten an unserer Auffassung fest, dass Verjährung eingetreten ist. Diese Haltung vertritt auch der vom Gericht bestellte Gutachter. Sollte das Gericht in seinen Beratungen zu der gleichen Auffassung kommen, bleibt die von den Klägern aufgeworfene Frage der Haftung von Unternehmen für ihre Zulieferer unbeantwortet. Dies empfinden wir als unbefriedigend. Unternehmen benötigen Rechtssicherheit. Aus diesem Grund haben wir uns für eine gesetzliche Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten ausgesprochen."

Zum Hintergrund:

Am 11. September 2012 starben 258 Menschen durch den Brand in der pakistanischen Fabrik Ali Enterprises, 50 wurden verletzt. Unmittelbar nach dem Unglück hat KiK eine Soforthilfe in Höhe von 1 Million US-Dollar geleistet. Diese freiwillige Zahlung sollte die erste Not der Menschen lindern und zur Bezahlung von Behandlungs- und Bestattungskosten eingesetzt werden.

Bereits 2012 hat KiK seine Bereitschaft erklärt, auf freiwilliger Basis weitere finanzielle Hilfen an die Betroffenen zu leisten. Diese Bereitschaft war Ausdruck der unternehmerischen Verantwortung von KiK als Hauptauftraggeber der Fabrik. Sie war insbesondere kein Schuldanerkenntnis, da KiK weder den Ausbruch des Feuers noch seine Folgen verursacht hat.

In einem 2015 vorgelegten Untersuchungsbericht kamen die pakistanischen Behörden zu dem eindeutigen Urteil, dass das Feuer durch einen terroristischen Brandanschlag ausgelöst wurde. Durch die Verwendung von Brandbeschleunigern, die an unterschiedlichen Stellen in der Fabrik gelegt wurden, waren teilweise Notausgänge und Fluchtwege nicht nutzbar. Das Anti-Terrorismus-Gericht in Pakistan hat daraufhin Anklage gegen neun mutmaßliche Attentäter erhoben, denen vorgeworfen wird, das Feuer aufgrund nicht geleisteter Schutzgeldzahlungen des Fabrikbesitzers gelegt zu haben.

KiK hat seine unternehmerische Sorgfaltspflicht für Ali Enterprises zu jeder Zeit wahrgenommen. Auditberichte durch unabhängige Dritte haben zu keinem Zeitpunkt gravierende Mängel beim Brandschutz dokumentiert. Der Fabrikbesitzer hat auf eigene Veranlassung das Zertifikat SA8000 beantragt und noch drei Wochen vor dem Brand erhalten. Dieses Zertifikat galt zum damaligen Zeitpunkt als führend gerade auch im Bereich Brandschutz und wurde von Vertretern der Zivilgesellschaft als Standard empfohlen.

Zur Ermittlung der Höhe für die zusätzlichen freiwilligen finanziellen Hilfen hat KiK ein Verfahren auf Basis der Konvention C121 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO vorgeschlagen. Darin ist das Vorgehen bei Arbeitsunfällen geregelt. Ziel war es, den finanziellen Bedarf von jedem Betroffenen individuell zu ermitteln, so dass in der Folge monatliche Rentenzahlungen geleistet werden können. Dieser Ansatz wurde von den Vertretern der Betroffenen zunächst abgelehnt. KiK hat daraufhin die Bundesregierung um Vermittlung gebeten. Im Mai 2016 konnten schließlich die Gespräche bei der ILO in Genf beginnen. Sie endeten im September 2016 mit der Zahlung von weiteren 5,15 Millionen US-Dollar durch KiK. Das Ergebnis dieser Gespräche wurde von allen Beteiligten, u.a. den Gewerkschaften, vertreten durch IndustriAll und den Vertretern der Zivilgesellschaft, u.a. die Kampagne für Saubere Kleidung, gelobt.

Die im März 2015 beim Landgericht Dortmund eingereichte Klage auf Schmerzensgeld war abseits von geführten Gesprächen erhoben worden. KiK hat die Zahlung von Schmerzensgeld von Anfang an abgelehnt, da diese das Verursacherprinzip voraussetzt. KiK hat den Brand aber nicht ausgelöst.

Der Brand war ein tragisches Ereignis und KiK hat den Hinterbliebenen und Verletzten mehrfach sein tiefes Mitgefühl ausgedrückt. Seit Februar 2018 erhalten die Betroffenen monatliche Rentenzahlungen aus dem von KiK bereit gestellten Geld. Für die Motivation hinter der Klage - eine Haftung von Unternehmen für ihre Zulieferer zu erreichen, die es nach derzeitigem deutschen Recht nicht gibt - war der Fall Ali Enterprises von Anfang an wegen der Besonderheit der Brandstiftung nicht geeignet. Zudem hat KiK zu keinem Zeitpunkt seine unternehmerischen Sorgfaltspflichten als Auftraggeber verletzt.

Über KiK Textilien und Non-Food GmbH:

KiK steht für "Kunde ist König", das Leitmotiv des textilen Grundversorgers seit der Unternehmensgründung im Jahr 1994. Die KiK Textilien und Non-Food GmbH bietet Damen-, Herren-, Kinder- und Baby-Bekleidung in guter Qualität zum vergleichbar günstigsten Preis an. Das Sortiment umfasst neben Bekleidung auch Geschenkartikel, Spielwaren, Beauty-Produkte, Accessoires und Heimtextilien. Mit mehr als 26.000 Mitarbeitern und 3.564 Filialen in Deutschland, Österreich, Tschechien, Slowenien, Ungarn, Slowakei, Kroatien, Polen, Niederlande, Italien und Rumänien erwirtschaftet das Unternehmen einen Netto-Jahresumsatz von 2 Mrd. Euro. Im deutschen Textilhandel rangiert KiK unter den Top Ten und bietet seit 2013 seinen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit der Onlinebestellung unter www.kik.de .

Internet: www.kik.de www.facebook.com/kik.de www.kik-blog.de

Für weitere Informationen:

Unternehmenskommunikation

KiK Textilien und Non-Food GmbH

Tel.: 023 83/95 41 16

E-Mail: presse@kik.de

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KiK steht für "Kunde ist König", das Leitmotiv des textilen Grundversorgers seit
der Unternehmensgründung im Jahr 1994. Die KiK Textilien und Non-Food GmbH
bietet Damen-, Herren-, Kinder- und Baby-Bekleidung in guter Qualität zum
vergleichbar günstigsten Preis an. Das Sortiment umfasst neben Bekleidung auch
Geschenkartikel, Spielwaren, Beauty-Produkte, Accessoires und Heimtextilien. Mit
mehr als 26.000 Mitarbeitern und 3.647 Filialen in Deutschland, Österreich,
Tschechien, Slowenien, Ungarn, Slowakei, Kroatien, Polen, den Niederlanden,
Italien und Rumänien erwirtschaftet das Unternehmen einen Netto-Jahresumsatz von
2 Mrd. Euro. Im deutschen Textilhandel rangiert KiK unter den Top Ten und bietet
seit 2013 seinen Kundinnen und Kunden die Möglichkeit der Onlinebestellung unter
www.kik.de.

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