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Verband der PSD Banken e.V.

Stichwort: Bausparverträge
Auf die Bindungsfrist achten!

Bonn (ots)

Bausparverträge sind die Klassiker unter den
Baufinanzierungen: Der zukünftige Häuslebauer spart eine monatliche
Summe an und weiß schon beim Vertragsabschluss, mit welchen
Kreditkonditionen er später rechnen muss. Derzeit sind die Zinsen auf
historisch niedrigem Niveau - mit einem Bausparvertrag lässt sich
dieser Vorteil für die nächsten Jahre sichern.
Bausparverträge können auch mit Vermögenswirksamen Leistungen
bespart werden. Bei Einkommen unter 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw.
35.800 Euro (Verheiratete) zahlt der Staat dann sogar noch 9 Prozent
Arbeitnehmer-Sparzulage. Voraussetzung dafür: Das Guthaben muss
inklusive Zulage sieben Jahre liegen. Diese Bindungsfrist kann der
Sparer nur aufheben, wenn er mindestens ein Jahr arbeitslos wird oder
nachweisen kann, dass er das Geld für eine "wohnwirtschaftliche
Verwendung" braucht. Sonst muss er die Förderung unter Umständen
zurückzahlen. Stirbt der Bausparer während der siebenjährigen Frist,
können seine Erben den Vertrag fortführen oder sich das Geld
vorzeitig auszahlen lassen. In diesem Fall geht die Förderung nicht
verloren.
Tipp: Zur "wohnwirtschaftlichen Verwendung" zählt neben der
   Modernisierung der eigenen vier Wände auch die altersgerechte
   Umrüstung der Wohnung, etwa mit einem Treppenlift.
(Honorarfrei zum Abdruck bei Angabe der Quelle)
Dieser Tipp erscheint alle 14 Tage
   Quelle: Verband der PSD Banken e.V., www.psd-bank.de

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