Berufung gegen Urteil zur EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzierungen eingelegt
Klimaschädliche Forst- und Bioenergieprojekte sollen nicht als „grüne Investitionen“ eingestuft werden dürfen
Die gerichtliche Auseinandersetzung um die EU-Vorschriften für „grüne Investitionen“ in der Taxonomie für nachhaltige Finanzierungen geht in die nächste Runde. Eine Gruppe von Nichtregierungsorganisationen aus mehreren EU-Ländern, darunter ROBIN WOOD, hat beim höchsten europäischen Gericht Berufung gegen eine Entscheidung der Vorinstanz eingelegt. Die NGOs argumentieren, dass die aktuellen Vorschriften in der Taxonomie ein „Greenwashing“ von Forst- und Bioenergieprojekten ermöglichen, die die Klimakrise weiter anheizen.
Die am 28. Mai 2026 eingereichte Berufung zielt darauf ab, ein Urteil des EU-Gerichts vom 18. März 2026 aufzuheben. Die Klage war ursprünglich im Februar 2022 eingereicht worden.
Die klagenden Nichtregierungsorganisationen sind ROBIN WOOD (Deutschland), Save Estonia’s Forests (Estland), Clean Air Committee (Niederlande), Workshop for All Beings (Polen), ZERO (Portugal), 2Celsius (Rumänien) und Protect the Forest (Schweden).
Die Taxonomie soll als Klassifizierungs-System dienen. Damit sollen Investitionen in Milliardenhöhe in Aktivitäten gelenkt werden, die die EU angeblich dabei unterstützen, bis 2050 klimaneutral zu werden, also Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Netto-Null bedeutet, menschengemachte Treibhausgas-Emissionen aus der Atmosphäre zu entfernen, so dass die Klimabilanz netto, also nach den Abzügen durch natürliche und künstliche Senken, Null beträgt.
Das Urteil des Gerichts ermöglicht es, dass Projekte im Bereich der intensiven Forstwirtschaft und der Nutzung von Waldbiomasse in der Taxonomie als Maßnahmen eingestuft werden, die die CO₂-Emissionen senken und/oder die Kohlenstoffbindung durch Wälder erhöhen. Dabei hat die EU-Kommission selbst eingeräumt, dass die übermäßige Abholzung der Wälder in der EU den Klimaschutz beeinträchtigt.
In der Berufung machen die NGOs geltend, dass die Entscheidung des Gerichts mit den Verpflichtungen der EU aus dem Pariser Klimaabkommen unvereinbar ist und die Glaubwürdigkeit des europäischen Rahmens für grüne Finanzierungen untergräbt.
Die Nichtregierungsorganisationen werden von Clémentine Baldon von Baldon Avocats sowie Peter Lockley und Ben Mitchell von 11KBW vertreten. Das Lifescape Project und die Partnership for Policy Integrity, die gemeinsam als Forest Litigation Collaborative (FLC) auftreten, haben rechtliche und wissenschaftliche Unterstützung geleistet.
Die Taxonomie ist aus mehreren Gründen umstritten. So gab es zusätzlich zu diesem Verfahren auch Einsprüche seitens Österreichs gegen die Einbeziehung von Atom- und Gasenergie sowie von der NGO ClientEarth gegen die Kriterien für Energie aus Biomasse und Biokunststoffe. Beide Einsprüche blieben vor Gericht bislang erfolglos. Gegen beide wurde ebenfalls Berufung eingelegt.
Weitere Hintergrundinformationen:
Die Verordnung über die Taxonomie für nachhaltige Finanzierungen wurde im Juni 2020 vom EU-Parlament verabschiedet. Sie zielt darauf ab, Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit bestimmter Tätigkeiten festzulegen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Netto-Null-Ziel für 2050 und den übergeordneten Umweltzielen der EU im Einklang stehen. Die Taxonomie-Verordnung enthält übergeordnete Grundsätze, während delegierte Verordnungen die spezifischen Kriterien für verschiedene Tätigkeiten festlegen, die für eine Einstufung von Aktivitäten im Rahmen der Taxonomie in Frage kommen.
Die Nichtregierungsorganisationen haben im Februar 2022 eine Beschwerde eingereicht, in der sie die EU-Kommission aufforderten, die Kriterien für Forst- und Biomasseprojekte zu überarbeiten, da diese ihrer Ansicht nach nicht gewährleisten, dass die Projekte den in der Taxonomie-Verordnung geforderten Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Als die Kommission sich weigerte, die Kriterien zu überprüfen, reichten die Nichtregierungsorganisationen im September 2022 Klage beim Europäischen Gericht in Luxemburg ein. Das Urteil des Gerichts erging am 18. März 2026 (R OBIN WOOD u. a. gegen Kommission).
In der am 28. Mai 2026 eingelegten Berufung wird geltend gemacht, das Gericht habe die technischen Entscheidungen der Kommission nicht ordnungsgemäß geprüft und erhebliche Rechtsfehler begangen.
Für Rückfragen:
- Jana Ballenthien, ROBIN WOOD-Waldreferentin, Tel. +49 40 380 892 11, wald@robinwood.de
- Ute Bertrand, ROBIN WOOD-Pressesprecherin, Tel. +49 171 835 95 15, presse@robinwood.de
Informationen zur Vorgeschichte des Verfahrens:
- "EU-Taxonomie: NGO-Koalition will Greenwashing mit Klage verhindern", Pressemitteilung vom 4.2.2022
- Gerichtsurteil zur Taxonomie: EU darf Forst- und Biomasseprojekte weiterhin als „grüne“ Investitionen einstufen", Pressemitteilung vom 19.3.2026
- Sustainable Finance Taxonomy greenwashing, EU, Informationen der Forest Litigation Collaborative (engl.)
ROBIN WOOD - Gewaltfreie Aktionsgemeinschaft für Natur und Umwelt e.V., Bundesgeschäftsstelle, Bremer Str. 3, 21073 Hamburg