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DStGB zur Einigung bei den Unterkunftskosten

Berlin (ots)

Deutliche Aufstockung des Bundesanteils ist
positives Signal - Gesamtbetrag zur deutlichen Entlastung der 
Kommunen nicht ausreichend - Gerechtere Verteilung unverzichtbar
Die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten der 
Hartz-IV-Empfänger soll nach der heute getroffenen Einigung  auf 4,3 
Mrd. Euro angehoben werden. Der Bund wollte ursprünglich nur 2 Mrd. 
Euro bezahlen. Kommunen und Länder hatten 5,8 Mrd. Euro gefordert.
"Die vorgesehene Erhöhung ist eine deutliche Bewegung auf Seiten 
des Bundes und damit ein positives Signal", sagte Dr. Gerd Landsberg,
Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und 
Gemeindebundes heute in Berlin. "Dieser Betrag ist allerdings nicht 
die spürbare Entlastung der Kommunen, die die Politik uns versprochen
hat. Auch die Erwartung des Bundes, aus der Entlastung könnten die 
Kommunen 1,5 Mrd. Euro jährlich zusätzlich in die Kinderbetreuung 
investieren, wird so nicht in Erfüllung gehen können. Wer bessere 
Kinderbetreuung, mehr Jugendarbeit, mehr Schutz vor Verwahrlosung und
mehr Anstrengungen der Kommunen im Arbeitsmarkt will, muss die 
Finanzkraft der Kommunen stärken. Anderenfalls wird der Bürger 
enttäuscht und die Politikverdrossenheit gesteigert", sagte 
Landsberg. Gerade vor dem Hintergrund der sprudelnden Steuereinnahmen
muss die Investitionskraft der Kommunen deutlich gestärkt werden, 
damit mehr Arbeitsplätze vor Ort entstehen und sich der Aufschwung 
fortsetzt.
Bei den Unterkunftskosten muss jetzt ein gerechteres 
Verteilungsverfahren sichergestellt werden. Die vereinbarte Summe 
muss gleichmäßig verteilt werden, so dass die tatsächlichen 
Unterkunftskosten der Kommunen wenigstens ausgeglichen werden können.
Bisher sind insbesondere die Stadtstaaten eindeutige Gewinner, 
während viele Kommunen in den Flächenländern nicht entlastet, sondern
sogar belastet werden. Das ist nicht akzeptabel.
"Die Kosten für Hartz IV werden nur sinken, wenn wir endlich eine 
Qualifizierungsoffensive für Jugendliche einleiten, die Verkrustung 
des Arbeitsrechts aufbrechen und Arbeitsmöglichkeiten schaffen, 
insbesondere für die 2,8 Mio. gering qualifizierten 
Langzeitarbeitslosen", sagte Landsberg abschließend.

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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