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DStGB zum Reformmodell Kommunalfinanzen der Stiftung Marktwirtschaft Reformansatz konkret berechnen, gemeindliche Finanzautonomie stärken, kommunale Einnahmen verbessern

Berlin (ots)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund steht für
Gespräche und Diskussionen über die Gemeindefinanzen insgesamt, wie 
auch über die Reform der Gewerbesteuer zur Verfügung. "Der sensible 
Bereich der Kommunalfinanzen und die dramatische Finanzlage der 
Kommunen er-lauben jedoch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger 
keine Experi-mente mit den wichtigsten Steuerquellen der Städte und 
Gemeinden", so Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes 
Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, heute in 
Berlin, anlässlich des von der Stiftung Marktwirtschaft vorgestellten
Steuerpolitischen Programms mit einem Modell zur Reform der 
Kommunalfinanzen und der Unternehmensbesteuerung. Dieses Modell sieht
im Kern vor, die Gewerbesteuer durch eine Unternehmenssteuer mit 
kommunalem He-besatzrecht zu ersetzen.
Die Gewerbesteuer umfasst netto 25 Mrd. Euro, die Einkommensteuer 
mit ihrem Anteil für die Kommunen ebenfalls 20 Mrd. Euro, insgesamt 
also über 45 Mrd. Euro pro Jahr. Wer hier einen Reformansatz sucht, 
muss konkret berechnen, wie sich das auf die einzelnen Städte und 
Gemeinden auswirkt.
"Im Übrigen wollen wir natürlich unsere Einnahmen verstetigen, 
damit wir endlich ohne immer neue Schulden unsere gesetzlichen 
Aufgaben erfüllen können", so Landsberg weiter. "Wir erwarten auch 
eine Stär-kung der kommunalen Finanzautonomie und damit die Erhaltung
des notwendigen Bandes zwischen Wirtschaft und Kommune."
Die Kommunen brauchen auch in Zukunft eine Wirtschaftskraft 
bezo-gene Steuer mit Hebesatz, wie sie im Grundgesetz garantiert ist.
Dabei muss der Kreis der Steuerpflichtigen größer und das Band 
zwischen Gemeinden und Wirtschaftsunternehmen enger werden. Das liegt
auch im richtig verstandenen Interesse der Wirtschaft.
Dem wird das Modell bisher noch nicht gerecht. Dies gilt 
insbesondere für den Ersatz des Gemeindeanteils an der 
Einkommenssteuer durch eine Bürgersteuer mit begrenztem Hebsatzrecht.
Mit ihrem Anteil an der Einkommensteuer finanzieren die Kommunen 
Pflichtaufgaben, die durch Bundes- und Landesgesetze vorgegeben sind.
Nach dem Grundsatz der Konnexität muss derjenige, der eine Aufgaben 
vor-schreibt, auch die Finanzierung sicherstellen. "Es kann nicht 
angehen", sagte Landsberg, "dass man den Kommunen immer neue Aufgaben
überträgt und sie dann auch noch zwingen will, sich das dafür 
notwen-dige Geld beim Bürger abzuholen."
Änderungsbedarf besteht auch insoweit, dass nach Aussagen der 
Stif-tung Marktwirtschaft durch die Beteiligung am 
Lohnsteueraufkommen etwa zwei Drittel des bisherigen 
Gewerbesteueraufkommens (2005 ca. 31 Mrd. Euro brutto) ersetzt werden
soll. Damit wird den Gemeinden im Wesentlichen für eine Steuerquelle 
mit Hebesatzrecht eine Steuerquel-le ohne Hebesatzrecht angeboten. 
Das wäre ein schlechter Tausch und ein Verlust für die kommunale 
Finanzautonomie.
Berlin, den 30. Januar 2006, Pressemitteilung Nr. 03/2006

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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