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Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.

DStGB: Wildwuchs bei Windenergieanlagen vermeiden

Berlin (ots)

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)
erwartet von der Novellierung des Städtebaurechts für die Kommunen
praxisgerechte Regelungen, die den Handlungsspielraum der Städte und
Gemeinden erweitern.
"Die Notwendigkeit einer Verbesserung der kommunalen
Handlungsspielräume wird in jüngster Zeit besonders bei der
Ansiedlung von Windenergieanlagen deutlich", erklärte der
Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, heute anlässlich
der Beratungen des Deutschen Bundestages über ein neues Baugesetzbuch
in Berlin.
Ende 2003 existierten in Deutschland 15 387 Windenergieanlagen mit
einer Gesamtleistung von über 10 000 MW. Damit ist Deutschland im
Vergleich zu allen anderen Ländern mit Abstand die Nummer 1 bei der
Windenergienutzung. Allein in Niedersachsen, wo Landstriche ohne
Windräder selten geworden sind, befinden sich heute über 4 000
Windenergieanlagen. Bis 2012 will die Bundesregierung den Ausbau von
Windkraftanlagen an Land sowie auf der Ost- und Nordsee (Off-Shore)
auf ca. 30 000 MW nahezu verdreifachen. Folge dieses massiven Ausbaus
ist, dass in den Kommunen zunehmend Akzeptanzprobleme wegen der
verstärkten Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie
einem verstärkten Wildwuchs bei der Errichtung von Windenergieanlagen
entstehen.
Ursache dieses Wildwuchses ist eine Gesetzeslücke. Nach dem
derzeit geltenden Baurecht sind Windkraftanlagen als regenerative
Energien bevorzugt zu behandeln und im Außenbereich der Städte und
Gemeinden privilegiert zuzulassen. Zugleich wurde den Städten und
Gemeinden jedoch die Möglichkeit vom Gesetzgeber eingeräumt, durch
Darstellung entsprechender "Konzentrationszonen" in einem
rechtskräftigen Flächennutzungsplan die Ansiedlung von
Windkraftanlagen auf bestimmte Gebiete zu beschränken.
Wird nun dieser Flächennutzungsplan von den Windenergiebetreibern
- wie vielfach geschehen - erfolgreich vor Gericht angefochten,
entfällt diese Steuerungsmöglichkeit für die Städte und Gemeinden und
die Einzelanträge müssen wieder als im Außenbereich privilegierte
Vorhaben grundsätzlich überall genehmigt werden. Folge ist ein
Wildwuchs der Windenergieanlagen, der das Orts- und Landschaftsbild
erheblich beeinträchtigt.
Der DStGB fordert daher, dass im Rahmen der jetzigen Novellierung
des Bundesstädtebaurechts den Kommunen als Planungsträger eine
umfassende Steuerungsmöglichkeit bei der Ansiedlung von
Windenergieanlagen gegeben wird. Nur so könne verhindert werden, dass
der Wildwuchs von Windenergieanlagen weitergeht.
"Diese kommunale Steuerung kann nur dann erfolgreich sein, wenn
den Kommunen bereits zum Zeitpunkt eines Aufstellungsbeschlusses über
einen Flächennutzungsplan die Möglichkeit gegeben wird, die
Entscheidung über die Zulässigkeit von beantragten Windener-
gieanlagen um die Dauer des Aufstellungsverfahrens des
Flächennutzungsplans selbst, also i.d.R. ca. zwei Jahre,
zurückzustellen", erklärte Landsberg.
ots-Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=53970

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

Original-Content von: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., übermittelt durch news aktuell

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