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BERLINER MORGENPOST: Verhältnisse geradegerückt
Kommentar von Jens Anker zur Lehrer wegen Kinderpornografie entlassen

Berlin (ots)

Kurzform: Befremdlich an dieser Angelegenheit ist, warum die beiden Vorinstanzen zu einem anderen Ergebnis gekommen waren und die beiden Lehrer im Schuldienst belassen wollten. Hier fehlte die Einsicht in das besonders sensible Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern. Gut, dass das oberste Verwaltungsgericht die Maßstäbe in letzter Instanz geradegerückt hat. Bei Lehrern, die Kinderpornografie konsumieren, gibt es keine minderschweren Fälle.

Der vollständige Kommentar: Der erste Schultag gehört für Familien zu den einschneidenden Erlebnissen im jungen Eltern-Dasein. Aufgeregt, erwartungsvoll, aber auch ein wenig ängstlich wird der Einschulung entgegengefiebert - und dann geschieht es: Das eigene Kind steht wie selbstverständlich auf, als der Name aufgerufen wird und geht auf die Bühne der Aula zur Klassenlehrerin oder zum Klassenlehrer. Viele tausend Stunden verbringen die Kinder in der Folge den halben oder ganzen Tag in der Schule und sollen auf das Leben vorbereitet werden. Schulen sind ein besonders geschützter Ort, Lehrer tragen eine besondere Verantwortung. Es besteht ein Grundvertrauen der Eltern in die Einrichtung, die in den kommenden zehn bis zwölf Jahren so prägend für die eigenen Kinder ist. Wenn dieses Grundvertrauen erschüttert wird, dann besteht ein ernsthaftes Problem. An die Vertrauenswürdigkeit der Lehrer sind daher besonders hohe Ansprüche zu stellen. Und diese Vertrauenswürdigkeit ist gänzlich zerstört, wenn Lehrer in ihrer Freizeit kinderpornografische Dateien sammeln. Dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nun die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis für zwei Berliner Lehrer bestätigt hat, die genau das getan haben, ist also vollkommen nachzuvollziehen. Lehrer, die derart eklatant gegen Recht verstoßen haben, sind nicht geeignet, Kinder zu unterrichten. Befremdlich an dieser Angelegenheit ist, warum die beiden Vorinstanzen zu einem anderen Ergebnis gekommen waren und die beiden Lehrer im Schuldienst belassen wollten. Hier fehlte die Einsicht in das besonders sensible Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern. Gut, dass das oberste Verwaltungsgericht die Maßstäbe in letzter Instanz geradegerückt hat. Bei Lehrern, die Kinderpornografie konsumieren, gibt es keine minderschweren Fälle.

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