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Paritätischer Wohlfahrtsverband

Paritätischer Wohlfahrtsverband: Kommunale Haushalte nicht auf Kosten hilfsbedürftiger Menschen sanieren

Berlin (ots)

Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützt die
Bundesregierung in ihrem Bemühen, die durch ein Kommunales
Entlastungsgesetz (KEG) drohenden Einschnitte bei sozialen Leistungen
abzuwenden. Die Regierung hat den vom Bundesrat vorgelegten
KEG-Entwurf im Wesentlichen abgelehnt, weil mit ihm gravierende
Leistungseinschränkungen für Kinder und Jugendliche sowie Menschen
mit Behinderungen verbunden wären.
"Die kommunalen Finanzen dürfen nicht auf Kosten hilfsbedürftiger
Menschen saniert werden", sagte Dr. Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Er
appellierte an den Bundestag, sich der Stellungnahme der
Bundesregierung anzuschließen und den Gesetzentwurf nicht passieren
zu lassen. Eine Umsetzung des KEG laufe darauf hinaus, dass durch
eine Finanzkraftklausel individuelle Rechtsansprüche hilfsbedürftiger
Menschen unter einen Kostenvorbehalt gestellt würden, erklärte
Schneider. "Die Folge wäre eine Hilfe nach Kassenlage."
Für den Paritätischen Wohlfahrtsverband sei es unverständlich, wie
der Bundesrat sich dafür aussprechen konnte, das Wunsch- und
Wahlrecht faktisch abzuschaffen, sagte der Hauptgeschäftsführer. Noch
vor wenigen Jahren habe der Bundesrat im Rahmen der Gesetzgebung zum
Sozialgesetzbuch IX beschlossen, dass Menschen mit Behinderung ein
selbst bestimmtes Leben ermöglicht werden soll. Schneider: "An diesen
Anspruch legt der Bundesrat nun selbst mit dem KEG-Entwurf die Axt."
Auch in der Kinder- und Jugendhilfe führten Leistungseinschränkungen
nur zu einer Verschärfung der bestehenden Probleme.

Pressekontakt:

Dr. Ulrich Schneider, Tel.: 0 30/2 46 36 302 oder
Ulrike Bauer, Tel.: 030/246 36 304

Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell

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