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BOV AG und adesso AG erzielen Fortschritt bei Fusionsbestrebungen

Essen/Dortmund (ots)

Die BOV AG, Essen, und die adesso AG,
Dortmund, haben im Zuge ihrer Fusionsbestrebungen am Montag, 4. 
Dezember 2006, einen Teilerfolg erzielt. Bei dem Gerichtstermin über 
die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von vier Aktionären gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse der BOV AG gab das Landgericht Essen dem 
Antrag von BOV statt, die Beschlüsse der Hauptversammlung von BOV 
unabhängig vom Hauptklageverfahren zur Eintragung in das 
Handelsregister zuzulassen. Zu einem Urteil bezüglich der 
eingereichten Klagen gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse kam das 
Gericht jedoch nicht.
Durch das heutige Urteil das Landgerichts Essen kann das 
Amtsgericht Essen die Hauptversammlungsbeschlüsse in das 
Handelsregister eintragen und so den formalen Weg für die Umsetzung 
der Fusion frei machen. Die Klagen selber sind jedoch noch nicht 
einem Urteil zugeführt worden. Im Falle des Obsiegens der Kläger 
können diese jedoch lediglich Schadensersatz verlangen; der Prozess 
der Verschmelzung ist damit nicht mehr zu stoppen. Den Klägern steht 
gegen das heute ergangene Urteil der Beschwerdeweg offen.
Die Kläger beanstanden die mit einer Zustimmung von über 99 
Prozent des anwesenden Kapitals getroffenen 
Hauptversammlungsbeschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 9, 10, 12, 13
und 14, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Fusion der beiden 
Unternehmen stehen. Im Einzelnen betreffen diese den Entwurf des 
Verschmelzungsvertrags, eine Kapitalerhöhung zur Durchführung der 
Verschmelzung, die Beschlussfassung über Ersatzwahlen zum 
Aufsichtsrat sowie die Namensänderung und Sitzverlegung der BOV AG. 
Das geltende Aktienrecht räumt auch kleinsten Minderheiten ein 
Widerspruchsrecht gegen mehrheitlich getroffene Beschlüsse ein, so 
dass Verzögerungen aufgrund der erforderlichen Rechtssprüche nicht 
ungewöhnlich sind. Unter Berufung auf umfangreiche Schriftstücke mit 
einem hohen Detailgrad, zwei unabhängigen Gutachten von 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie einer darüber hinaus 
gewährten Einsichtnahme in weitere Schriftstücke sehen BOV AG und 
adesso AG gegenüber den Klägern die wichtigen Argumente auf ihrer 
Seite.
Vorstände mit Verhandlungsergebnis zufrieden "Das heutige 
Verhandlungsergebnis bekräftigt uns in der Hoffnung, dass die 
beschlossene Fusion in absehbarer Zeit rechtskräftig sein wird", 
erläutert BOV-Vorstand Christoph Junge. "Somit werden wir die 
operative Zusammenarbeit der beiden Unternehmen weiter verfolgen, 
ohne jedoch unveränderliche Fakten in der Unternehmensstruktur zu 
schaffen." Dr. Rüdiger Striemer, Vorstand der adesso AG, bewertet die
aktuelle Situation aus Sicht der adesso AG als entspannt: "Wir 
gründen die Fusion auf ein solides Geschäft und versprechen uns 
zusätzlich hohe Synergieeffekte durch die gemeinsame Marktbearbeitung
und ein sinnvoll erweitertes Dienstleistungsspektrum", so Dr. 
Striemer. "Der Zeitpunkt, wann die Fusion rechtskräftig wird, spielt 
insofern für die bisherigen adesso-Gesellschafter eine untergeordnete
Rolle.".
Beleg erbeten
Weitere Informationen erhalten Sie unter 
http://www.bov.de/presse.0.html http://www.adesso.de

Kontakt:

BOV Aktiengesellschaft
Christoph Junge
Alfredstraße 279
45133 Essen
Telefon: 02 01/45 13-3
E-Mail:
christoph.junge@bov.de

adesso AG
Dr. Rüdiger Striemer
Stockholmer Allee 24
44269 Dortmund
Telefon: 02 31/930-9330
E-Mail:
striemer@adesso.de

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