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Deutsches Institut für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte empfiehlt Streichung der Ausnahmeklausel für den Wohnungsmarkt im Entwurf des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Berlin (ots)

Bitte beachten Sie die Sperrfrist: 20. Juni 2006, 09:00 Uhr!
Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt den Entwurf des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), mit dem sich der
Bundestag heute zum ersten Mal befasst. "Das Gesetz stärkt die
Position von Betroffenen, die sich gegen Diskriminierung zur Wehr
setzen", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts
für Menschenrechte. Aus menschenrechtlicher Perspektive sei es
wichtig, dass die im Entwurf enthaltenen Diskriminierungsmerkmale
sowohl im Arbeitsrecht als auch im Zivilrecht Berücksichtigung
fänden.
Kritik äußerte der Menschenrechtsexperte an der Ausnahmeklausel,
die für den Wohnungsmarkt eine Ungleichbehandlung mit dem Ziel der
Herstellung 'ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und
kultureller Verhältnisse' für zulässig erklärt. "Ich befürchte, dass
diese Klausel als allgemeine Rechtfertigung für rassistische
Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt genutzt werden könnte", sagte
Bielefeldt.
Das Menschenrechtsinstitut sieht zudem Schwachstellen im Entwurf
bei der Ausgestaltung der Antidiskriminierungsstelle. Erfahrungen aus
anderen Ländern zeigten, dass eine starke und unabhängige
Antidiskriminierungsstelle für die Wahrnehmung des gesetzlichen
Schutzes zentrale Bedeutung habe, so Bielefeldt. "Die Stelle sollte
stärkere Befugnisse bei der rechtlichen Beratung und Begleitung der
Betroffenen bekommen. Ihre Besetzung sollte von der Legislaturperiode
abgekoppelt werden, um die Unabhängigkeit der Arbeit zu
gewährleisten."

Pressekontakt:

Tamara Nierstenhöfer
Telefon (030) 259 359 13 Mobil (0176) 23179700
Email: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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