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Deutsches Institut für Menschenrechte

Unabhängigkeit des Menschenrechtsgerichtshofs: Deutschland muss der Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in Europa entgegentreten
Informelles Ministertreffen des Europarats am 10. Dezember 2025

Berlin/Straßburg (ots)

"Ich appelliere eindringlich an die Bundesregierung, sich auf dem informellen Ministertreffen des Europarats am 10. Dezember für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Europa und für die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) einzusetzen", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. "Deutschland muss sich den Bestrebungen entgegenstellen, die den Menschenrechtsgerichtshof politisch unter Druck zu setzen, damit er seine Rechtsprechung ändert."

Das Ministertreffen kommt auf Betreiben von neun Staats- und Regierungschefs zustande. Sie hatten im Mai in einem offenen Brief die Rechtsprechung des EGMR im Bereich der Menschenrechte von Geflüchteten und von straffällig gewordenen ausländischen Staatsangehörigen kritisiert. Die Neun sind der Meinung, der EGMR würde die Möglichkeit von Regierungen, politische Entscheidungen zu treffen, übermäßig beschränken.

"Diese Kritik ist ein Fundamentalangriff auf die Menschenrechte. Es ist der Zweck der Menschenrechte, Menschen vor Rechtsverletzungen durch Regierungen zu schützen. Im Rechtsstaat ist die Staatsgewalt deshalb nicht grenzenlos und damit auch nicht das Handeln der Regierung. Diese sind an die Menschenrechte gebunden", so Rudolf weiter.

Beate Rudolf verweist darauf, dass sich das Grundgesetz ausdrücklich zu den Menschenrechten und zur Einbindung Deutschlands in die Völkerrechtsordnung bekennt. "Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Auslegung durch den EGMR bildet deshalb in Deutschland den menschenrechtlichen Mindeststandard", so Rudolf weiter. Das bekräftigt auch das Recht der Europäischen Union.

Die neun Staats- und Regierungschefs streben an, dass das Ministertreffen am 10. Dezember das Mandat und damit den Rahmen für eine Erklärung verabschiedet. Mit dieser soll ihre eigene Rechtsauffassung zu einzelnen Punkten der etablierten Rechtsprechung des EGMR und sogar zu derzeit anhängigen Rechtsfragen festgeschrieben werden. "Dieses Bestreben bedroht die Rechtsstaatlichkeit in Europa", erklärt Rudolf. Denn durch eine politische Erklärung würden Regierungen erheblichen Druck auf den EGMR ausüben, seine Rechtsprechung zu ändern. "Im Rechtsstaat liegt die letztverbindliche Auslegung des Rechts in den Händen unabhängiger Gerichte. Wer eine Änderung der Rechtsprechung herbeiführen will, muss dies im Gerichtsverfahren tun. Alle Mitgliedstaaten des Europarats haben die Möglichkeit, ihre Rechtsauffassung in den Verfahren vor dem EGMR vorzutragen. Sind sie damit erfolglos, müssen die Regierungen die Gerichtsentscheidung respektieren. Das gebietet die Rechtsbindung der Exekutive", betont Rudolf. "Wenn Regierungen durch eine gemeinsame politische Erklärung die Rechtsprechung des Gerichts einschränken wollen, verstößt das in schwerwiegender Weise gegen die Rechtsstaatlichkeit." Deshalb müssen die Mitgliedstaaten, auch Deutschland, alles tun, um solchen politischen Druck zu verhindern.

Rudolf erinnert daran, dass das Ministertreffen am internationalen Tag der Menschenrechte stattfindet. Sie unterstreicht: "Eine klare Ablehnung der Initiative würde der internationalen Glaubwürdigkeit Deutschlands als Verteidiger der Menschenrechte und einer auf Recht gründenden internationalen Ordnung dienen. Dafür wäre auch der 10. Dezember, der Internationale Tag der Menschenrechte, ein würdiger Zeitpunkt."

Weitere Informationen:

https://ots.de/N2ywAR

Pressekontakt:

Kristal Davidson, Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 359 14
Mobil: +49 160 966 500 83
E-Mail: KDavidson@institut-fuer-menschenrechte.de

www.institut-fuer-menschenrechte.de
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Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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