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Deutsches Institut für Menschenrechte

UN-Menschenrechtspakte machen die Menschenrechte rechtsverbindlich / Konferenz "50 Jahre UN-Menschenrechtspakte" (mit Statements Maas, Nahles, Rudolf, Steinmeier, Forum Menschenrechte)

Berlin (ots)

Im Dezember 2016 werden die beiden zentralen UN-Menschenrechtspakte, der UN-Zivilpakt und der UN-Sozialpakt, 50 Jahre alt. Der Jahrestag ist Anlass, um über die Bedeutung der beiden Pakte für das Verständnis von Menschenrechten und Grundrechten in Deutschland nachzudenken sowie aktuelle menschenrechtliche Herausforderungen in den Blick zu nehmen.

Zur heutigen Konferenz "50 Jahre UN-Menschenrechtspakte", zu der das Deutsche Institut für Menschenrechte gemeinsam dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Forum Menschenrechte in das Auswärtige Amt eingeladen hat, erklären die Veranstalter:

Prof. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Die beiden UN-Menschenrechtspakte machen die Menschenrechte rechtsverbindlich. Sie bilden einen global gültigen Maßstab für alles staatliche Handeln. Das ist ihre große Errungenschaft. Denn durch die Menschenrechte steht der Mensch im Mittelpunkt staatlichen Handelns: Jedem Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Würde zu ermöglichen, ist verbindlicher Auftrag jedes Staates. Dafür muss er gleichermaßen die bürgerlichen und politischen Rechte wie die sozialen und wirtschaftlichen Rechte verwirklichen. Dies ist eine dauerhafte Aufgabe, auch für Deutschland. Die Menschenrechte aller Menschen zu achten ist Grundlage des friedlichen Zusammenlebens im eigenen Land ebenso wie weltweit."

Frank Walter Steinmeier, Bundesminister des Auswärtigen:

"Wenn wir heute die Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen feiern, stehen für mich zwei Punkte im Vordergrund: Wir zeigen, dass wir uns nach wie vor eindeutig zu den Prinzipien der Pakte bekennen. Und wir wissen - wie Egon Bahr es sagte -, dass wir die Welt zwar so nehmen müssen, wie sie ist. Aber dass wir sie nicht so lassen müssen! Im Gegenteil: Wir müssen Missstände beim Namen nennen und uns weltweit für Menschenrechte stark machen!"

Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz:

"Die beiden Internationalen Pakte von 1966 sind Ausdruck der gemeinsamen Überzeugung der Mitgliedstaaten, dass die Weltgemeinschaft einen globalen Werterahmen braucht. Es bleibt unsere Aufgabe, die in den Pakten verankerten Rechte zu gewährleisten und zu verteidigen. Sie sind keine Selbstverständlichkeiten, sondern Errungenschaften, die wir bewahren müssen. Daran soll diese Veranstaltung erinnern."

Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales:

"Menschenrechte tragen auch dazu bei, gute Arbeit weltweit zu fördern. Ich setze mich daher dafür ein, dass Menschenrechte in Deutschland und überall auf der Welt geachtet und durchgesetzt werden."

Forum Menschenrechte, Netzwerk deutscher Menschenrechtsorganisationen:

"Gemeinsam mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bilden die UN-Menschenrechtspakte die Grundlage für den globalen Menschenrechtsschutz. Die Menschenrechte vertragen sich nicht mit Unterdrückung der Zivilgesellschaft in vielen Teilen der Welt sowie mit rassistischer Gewalt und Hetze hierzulande."

Programm Konferenz "50 Jahre UN-Menschenrechtspakte" http://ots.de/pz7vd

Informationen: 
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle 
Rechte
Verabschiedung durch die UN-Generalversammlung: 16. Dezember 1966, 
Ratifikation durch Deutschland: 23. Dezember 1973, 
Inkrafttreten weltweit: 3. Januar 1976 
Ratifizierungen: 164 Vertragsstaaten (Stand: 4.Oktober 2016) 
Seit 2008 gibt es ein Fakultativprotokoll zum UN-Pakt, das unter 
anderem die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vorsieht, 21 
Staaten haben es ratifiziert.

Der UN-Pakt umfasst die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Dazu gehören: Recht auf Arbeit und Rechte im Arbeitsleben, Recht auf Gesundheit, auf Bildung, auf einen adäquaten Lebensstandard, auf soziale Sicherheit, kulturelle und wissenschaftliche Rechte, Diskriminierungsverbot.

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Verabschiedung durch die UN-Generalversammlung: 16. Dezember 1966, 
Ratifikation durch Deutschland: 17. Dezember 1973, 
Inkrafttreten weltweit: 23. März 1976 
Ratifizierungen: 168 Vertragsstaaten (Stand: 4.Oktober 2016) 
Seit 1973 gibt es ein Fakultativprotokoll zum UN-Pakt, das unter 
anderem die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vorsieht, 115 
Staaten haben es ratifiziert.

Der UN-Pakt umfasst die bürgerlichen und politischen Rechte. Dazu gehören: Rechte zum Schutz der persönlichen Integrität, Freiheitsrechte, Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit, Verfahrensrechte, politische Rechte, Folterverbot, Diskriminierungsverbot und Minderheitenrechte.

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand,Pressesprecherin
Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin
Mobil: 0160 96 65 00 83
hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

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