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Deutsches Institut für Menschenrechte

Institut empfiehlt Ausbau von Benachrichtigungspflichten und Stärkung der unabhängigen Aufsicht über Staats- und Verfassungsschutz

Berlin (ots)

Angesichts der gewachsenen Bedeutung heimlicher überwachungsmaßnahmen zur Terrorismus- und Extremismusbekämpfung und intransparenter Datenverarbeitung im Staats- und Verfassungsschutz fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte mehr Transparenz gegenüber Betroffenen, erweiterte Informationsrechte für die Öffentlichkeit und eine deutliche Stärkung unabhängiger Aufsichtsinstanzen.

"Um Menschen, die heimlich überwacht wurden, einen effektiven Zugang zum Recht zu eröffnen, müssen auch die Geheimdienste dazu verpflichtet werden, Betroffene regelmäßig nachträglich über die Maßnahmen zu informieren und ihnen Auskunft über gespeicherte Daten zu erteilen", erklärt Eric Töpfer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Institutes, anlässlich der Veröffentlichung des Policy Papers "Rechtsschutz im Staatsschutz? Das Menschenrecht auf wirksame Beschwerde in der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung".

Ausnahmen hiervon sollten eng und präzise geregelt und durch eine unabhängige und effektive Kontrolle flankiert werden, die den Ausschluss des Rechtsweges kompensiert. "Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht auf wirksame Beschwerde gegen mutmaßliche Verletzungen seiner Menschenrechte - das gilt auch bei verdeckten Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre und vertrauliche Kommunikation, zum Beispiel durch Telekommunikationsüberwachung, 'große Lauschangriffe', den Einsatz von V-Leuten oder intransparente Datenverarbeitung. Entsprechend muss Betroffenen der Rechtsweg offen stehen, indem sie nachträglich über ihre Überwachung informiert werden oder Auskunft über die Speicherung ihrer Daten erhalten", so Töpfer weiter.

Das Policy Paper zeigt auf, dass die deutschen Geheimdienste aktuell jedoch längst nicht bei jeder Überwachungsmaßnahme verpflichtet sind zu prüfen, ob sie Betroffene benachrichtigen müssen, sowie weitreichende Möglichkeiten haben, Auskünfte zu verweigern. Auch im polizeilichen Bereich fehlt es teilweise an verfahrenssicheren Vorschriften oder einer präzisen Definition der Umstände, bei denen auf eine Benachrichtigung verzichtet werden kann. Zudem bestehen Mängel bei der praktischen Umsetzung existierender Benachrichtigungspflichten und der Aufsicht durch G 10-Kommissionen, Datenschutzbeauftragte und die Parlamentarischen Kontrollgremien.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Institut einen Ausbau der Benachrichtigungspflichten und Auskunftsrechte sowie eine deutliche Stärkung der Befugnisse und Mittel unabhängiger Aufsichtsgremien. Flankiert werden sollten solche Reformen durch eine regelmäßige Berichterstattung der Sicherheitsbehörden über den Einsatz geheimer Maßnahmen gegenüber Parlamenten und Öffentlichkeit, wie sie bereits für den Bereich der Telekommunikationsüberwachung erfolgt, sowie eine Stärkung von Informationsfreiheitsrechten.

Eric Töpfer (2015): Rechtsschutz im Staatsschutz? Das Menschenrecht auf wirksame Beschwerde in der Terrorismus- und Extremismusbekämpfung (Policy Paper Nr. 33) http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/sicherheit/

Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14
Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

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