Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen - ZVA
Mehr Anlaufstellen für Berufskraftfahrer: Sehüberprüfung jetzt auch in Augenoptikbetrieben möglich
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Für Lkw- und Busfahrer wird es künftig deutlich mehr Möglichkeiten geben, die vorgeschriebene Sehüberprüfung wohnortnah und ohne unnötige Wartezeiten durchführen zu lassen. Eine entsprechende Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist am 18. August in Kraft getreten.
Wer eine Lkw-, Taxi- oder Bus-Fahrerlaubnis beantragt oder verlängert, kann die dafür vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens ab sofort auch in Augenoptikbetrieben durchführen lassen. Eine entsprechende Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist am 18. August in Kraft getreten.
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) begrüßt die Neuregelung als Erweiterung der Anlaufstellen für Berufskraftfahrer und zugleich als Anerkennung der fachlichen Kompetenz der Augenoptik.
Weitere Informationen sowie ein Statement von ZVA-Präsident Kai Jaeger entnehmen Sie bitte der anliegenden Pressemeldung.
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