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AgNes-Zwischenbericht: Gefahr von Fehlentwicklungen und lebensverlängernde Maßnahmen für Bandlastprivileg

AgNes-Zwischenbericht: Gefahr von Fehlentwicklungen und lebensverlängernde Maßnahmen für Bandlastprivileg

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute ihre Zwischenergebnisse zur AgNes (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom)-Reform vorgestellt. Ziel des Prozesses ist die Neuordnung der Netzentgelte ab dem Jahr 2029. Der BEE begrüßt die verlängerte Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher, kritisiert aber die geplante Einführung eines kapazitätsbasierten Einspeisentgeltes ab 2029 und sieht fehlende Grundlagen für die Einführung dynamischer Einspeisenetzentgelte ab 2032. Die Verlängerung des Bandlastprivilegs um drei Jahre bewertet der BEE als schweren Rückschritt.

Vom vorzeitigen Aus der Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher ist die Bundesnetzagentur abgerückt. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser: “Der Vertrauensschutz für getätigte Investitionen ist Voraussetzung für den Hochlauf der dringend benötigten Flexibilitätstechnologien und für die Energiewende insgesamt. Wir begrüßen diese Entscheidung daher ausdrücklich.”

Kritisch sieht der BEE die Verlängerung des Bandlastprivilegs um drei Jahre. “Das Stromsystem steht unter hohem Anpassungs- und Flexibilisierungsdruck. Jetzt lebensverlängernde Maßnahmen für das Bandlastprivileg, ein absolutes Relikt des vergangenen Jahrhunderts, zu beschließen, ist ein schwerer Rückschritt und bremst diesen wichtigen Prozess unnötig weiter aus. Die BNetzA sendet damit ein aus unserer Sicht falsches Signal”, kommentiert die BEE-Präsidentin.

Die BNetzA will ab 2029 einen jährlich zu entrichtenden “Kapazitätspreis” für Einspeiser einführen (Kapazitätsbasiertes Einspeiseentgelt). Aus Sicht des BEE erschwert die Dynamik des Kapazitätspreises die Kalkulation für Projektierer und Finanzierer erheblich. Der geplante “rollierende Mechanismus” erfordert eine tiefergehende Bewertung. Eine prognostizierbare Deckelung des Kapazitätspreises innerhalb eines Korridors mit klaren Grenzen nach oben und unten wäre deutlich einfacher umzusetzen gewesen und hätte mehr Planbarkeit geboten. Maßgabe müsse sein, die Investitionen in EE-Projekte kalkulierbar zu halten.

Daneben fehlt eine technologische Differenzierung zwischen dargebotsabhängigen, wie Wind und Photovoltaik (PV), und dargebotsunabhängigen Erzeugern, wie Biomasse oder Wasserkraft. Für Biogasanlagen bspw. steht die Einführung eines pauschalen Kapazitätspreises völlig konträr zu den Flexibilitätsanforderungen des EEG und setzt genau die falschen Anreize: Statt Biogasanlagen anzureizen, ihre volle Leistung gezielt in Zeiten mit wenig PV- und Windeinspeisung bereit zu stellen, erhöht er die Kosten für genau diese Art des Betriebs. Eine flexible, netzdienliche Fahrweise wird so nicht gefördert, sondern verhindert.

Dass die BNetzA die Einführung eines dynamischen Arbeitspreises (dynamische Einspeisenetzentgelte) verschoben hat und nun frühestens ab 2032 plant, begrüßt der BEE grundsätzlich. Während dynamische Arbeitspreise für Wasserkraft, Bioenergie oder auch für Speicher bei richtiger Ausgestaltung tatsächlich Flexibilität und netzdienliches Verhalten anreizen können, bedrohen sie die Investitionssicherheit in Wind- und PV-Projekte. Es ist zwingend notwendig, vor der Einführung von dynamischen Arbeitspreisen die Netze hinreichend zu digitalisieren, um die erforderlichen Kommunikationsprozesse zu ermöglichen und hohe räumliche Detailtiefe zu gewährleisten. Andernfalls drohen preisverzerrende Effekte. Die bestehende Netzinfrastruktur kann die lokalen Marktentwicklungen meist nicht präzise genug abbilden und macht eine verlässliche wirtschaftliche Kalkulation des dynamischen Arbeitspreises unmöglich.

Der BEE fordert, den jeweiligen Anforderungen der unterschiedlichen Technologien im weiteren Prozess gebührend Rechnung zu tragen. Das bedeutet, dynamische Einspeisenetzentgelte können für Biomasse und Wasserkraft wichtige Impulse zum netzdienlichen Verhalten setzen, funktionieren aber nicht für Wind und PV. Eine vollkommen unverhältnismäßige Mehrfachbelastung für Einspeiser durch zwei Arten von Einspeisenetzentgelten und Baukostenzuschüsse, so wie sie sich aktuell abzeichnet, gilt es zu vermeiden.

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
Frank Grüneisen
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