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Gebäudemodernisierungsgesetz: Rückschritte in der Wärmewende
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Gebäudemodernisierungsgesetz: Rückschritte in der Wärmewende
Der vorliegende Entwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) droht weder die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zu erfüllen, noch den Transformationspfad im Wärmesektor zuverlässig zu gestalten. Der BEE befürchtet insgesamt Rückschritte in der Wärmewende.
Die EU-Gebäuderichtlinie gibt verbindlich vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um den gesamten Gebäudebestand 2050 zu 100 % klimaneutral mit Wärme zu versorgen. Die Biotreppe, welche die Wirkung der 65 %-Nutzungspflicht für Erneurbare Wärme ersetzen soll, sieht bis 2040 aber nur einen Anteil von 60 % Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vor. Dies sei für die Erreichung des Ziels der Klimaneutralität nicht ambitioniert genug, kritisiert BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.
“Die Biotreppe ist in ihrer jetzigen Ausgestaltung zu unambitioniert. Vom 65 %-Ziel auf nur 60 % in 2040 ist ein klarer Rückschritt. Das heißt im Umkehrschluss, dass auch in 14 Jahren noch 40 % der in neu eingebauten Heizungen genutzten Brennstoffe fossile Energien sein dürfen. Hinzu kommen die Bestandsanlagen. Hier will die Bundesregierung ermöglichen, diese unbegrenzt weiter nur mit fossilen Brennstoffen zu betreiben. Das Einsatzverbot für fossile Brennstoffe in Heizungsanlagen ab 2045 muss bestehen bleiben, wenn die Klimaziele erreicht werden sollen.” Der BEE hält außerdem eine konsequente jährliche Staffelung der Biotreppe für erforderlich, um Preissprünge zu vermeiden. Das würde Investitions- und Planungssicherheit schaffen und einen kontinuierlichen und verlässlichen Ausbau der erneuerbaren Wärme sicherstellen.
Auch die Anforderungen an Hybridheizungen bleiben deutlich hinter den Anforderungen einer wirksamen Wärmewende zurück. Werden eine Wärmepumpe oder Biomasse-Heizung in Kombination mit fossilen Brennstoffen eingebaut, müssen bis 2035 nur 15% der Wärme von der Erneuerbaren Heizung bereitgestellt werden. “Hier lauert die Gefahr, dass sich Hausbesitzer beim Heizungswechsel für Minimallösungen entscheiden, die die nächsten Biotreppenstufen nicht im Blick haben. Diese würden zwar die regulatorischen Mindestanforderungen erfüllen, aber in den nächsten Jahren keinen substanziellen Beitrag zur Emissionsminderung im Gebäudebestand leisten”, so Heinen-Esser.
Ebenfalls problematisch ist nach Ansicht des BEE die Überregulierung der Nutzung von Holz. Die aktuellen Anforderungen zur Nutzungsreihenfolge für Holz (“Kaskadennutzung”) stehen im Widerspruch zum erklärten Ziel der Entbürokratisierung. Gleichzeitig ist die Ausgestaltung der Kasakdennutzung bei Holz sehr restriktiv und deutlich strenger, als EU-Vorgaben dies vorsehen. Eine praxisnahe Nutzung von Holz im Wärmemarkt wird quasi unmöglich gemacht, ohne dass dadurch ein zusätzlicher Klimanutzen entsteht.
Daneben kritisiert der BEE fehlende Klarheit im Umgang mit fossilen Heizungen, die seit 2024 bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen eingebaut wurden. In den Eckpunkten war noch vorgesehen, auch für diese Bestände eine Biotreppe anzuwenden – im Referentenentwurf findet sich diese Regelung jedoch nicht mehr wieder. Dabei wurden diese Anlagen bereits im Wissen um die Pflicht zur Einhaltung einer Biotreppe installiert. Hier droht eine deutliche Verzögerung des Transformationsprozesses weg von fossilen Energieträgern. Gleiches gilt für ältere Gas- und Ölheizungen im Bestand, die nach dem neuen Gesetzentwurf auch unbegrenzt weiter betrieben werden dürfen. Für diese Heizungen muss überdies dringend eine verbindliche Ausstiegsregelung definiert werden, fordert der BEE.
“Mitten in der fossilen Energiepreiskrise droht dieser Entwurf, das Leben fossiler Heizungen künstlich zu verlängern. Wir müssen schneller transformieren, nicht langsamer. Sonst trifft uns die nächste Krise wieder härter als nötig”, mahnt Heinen-Esser abschließend.
Die Stellungnahme des BEE zum "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich" finden Sie im Anhang
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