Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
AgNes-Prozess: Konstruktive Ansätze stärken, einseitige Diskriminierung vermeiden
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AgNes-Prozess: Konstruktive Ansätze stärken, einseitige Diskriminierung vermeiden
Berlin, 30. Januar 2026: Der Bundesverband Erneuerbare Energie BEE hat heute seine Stellungnahme zu den Orientierungspunkten im AgNes-Verfahren eingereicht. Dabei bewertet der BEE einige Vorschläge der BNetzA positiv, betont aber noch weiteren Anpassungsbedarf.
BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser: “Den Vorschlag zur Trennung von Finanzierungs- und Anreizfunktion der Netzentgelte begrüßen wir ausdrücklich. Die BNetzA hat hier die Vorschläge der Branche aufgegriffen. Fehlanreize, die ein netzdienliches Verhalten bestrafen, gilt es dringend zu vermeiden. Die Anreize können vielmehr dazu genutzt werden, ein solches zu fördern. Diese Trennung der Funktionen sollte jetzt auch konsequent für alle weiteren Auslegungen so beibehalten werden.”
Kritisch sieht der BEE die noch immer fehlende Definitionsschärfe. “Es braucht dringend eine einheitliche und vor allem auch rechtskonforme Definition der Begriffe Netz- und Systemdienlichkeit. Ohne eine solche begriffliche Klarheit kann es keine wirklich transparente und zielgerichtete Netzentgeltreform geben. Die Bundesnetzagentur sollte hier eine Definition festlegen, damit alle beteiligten Parteien ein gemeinsames Verständnis entwickeln und so das gewünschte Nutzungsverhalten entsprechend anreizen können”, forderte Heinen-Esser.
Der BEE bewertet die Vorschläge der BNetzA zu einem Grundmodell mit Kapazitätsbepreisung überwiegend positiv, sieht aber für Kunden in der Niederspannung noch klaren Handlungsbedarf, da die bisher vorgebrachten Vorschläge nach Ansicht des BEE nicht zielführend sind: “Besonders die Pläne für einen höheren Grundpreis für Prosumer - also für die Millionen Bürgerinnen und Bürger, die mit einer privaten PV-Anlage oder Wärmepumpen einen unverzichtbaren Beitrag zur Energiewende leisten - lehnen wir ab. Die pauschale Mehrbelastung ist nicht verursachergerecht, weil sie die Gruppe der Prosumer einseitig diskriminiert. Damit widerspricht sie den selbst gesteckten Zielen und BNetzA für die Entgeltsytematik und ist nach unserer Einschätzung europarechtswidrig”, so Heinen-Esser abschließend.
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