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Stuttgarter Zeitung: Der Philosoph Robert Spaemann plädiert gegen Sterbehilfe

Stuttgart (ots)

Der Philosoph Robert Spaemann spricht sich in
einem Beitrag für die Stuttgarter Zeitung (Mittwochsausgabe) klar 
gegen jede Form von Sterbehilfe aus. Der in Stuttgart lebende 
Gelehrte, dessen Hauptwerk "Glück und Wohlwollen - Versuch über die 
Ethik" 1989 erschien, bezweifelt die angebliche Fürsorge der 
Sterbehilfebefürworter für die Betroffenen. Er schreibt: "Dass der 
erneute Ruf nach Euthanasie heute nur rein zufällig in einem 
Augenblick Gehör findet, wo die demografische Entwicklung das Problem
der Altersversorgung immer dramatischer werden lässt - wer wollte das
guten Gewissens behaupten? Hier bietet sich ein Ausweg, der den 
Charme einer sehr billigen Endlösung hat, heute wie damals."
Spaemann fragt, "darf sich eine humane Gesellschaft diesen Ausweg 
leisten"? Und er kommt zu einer klaren Antwort: Nein. "Philosophen 
von Platon bis Kant und Wittgenstein haben zwar den bewussten und 
freien Selbstmord für etwas fundamental Verwerfliches gehalten. Aber 
die Zuständigkeit der Rechtsgemeinschaft endet dort, wo jemand aus 
diesem zwischenmenschlichen Beziehungsgefüge austreten will. Wenn er 
das tun will, muss er es allerdings allein tun", schreibt Spaemann - 
und fährt fort: "Denn jeder, der ihm bei dieser Handlung behilflich 
ist oder sie sogar an seiner statt ausführt, befindet sich innerhalb 
dieses Gefüges. Er darf nicht, mit der Begründung oder unter dem 
Vorwand, den anderen als Freiheitssubjekt zu achten, ebendieses 
Freiheitssubjekt vernichten."
Aus der Möglichkeit, sich töten zu lassen, könnte eine Pflicht 
entstehen, meint Spaemann. "Wenn er dieses Recht hat, dann hat er die
volle Verantwortung für alle Mühen, Kosten und Entbehrungen, die 
seine Mitmenschen aufbringen, um ihn zu pflegen. Er könnte sie ja 
durch einen Federstrich von dieser Last befreien, statt das 
Familienvermögen zu verbrauchen. Welcher sensible Mensch wird nicht 
unter solchen Umständen eine moralische Pflicht empfinden, der 
stummen Geste zu folgen, die ihm sagt: Da ist der Ausgang!' Die 
rechtliche Möglichkeit der Tötung auf Verlangen produziert ebendieses
Verlangen. Es handelt sich hier um eine zwingende Logik."

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