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Mitteldeutsche Zeitung: Staatsanwalt sieht bei Madl keine Schuld
Ermittlungen gegen den CDU-Landtagsabgeordneten wegen Betrugs sollen eingestellt werden

Halle (ots)

Die Doppelbeschäftigung einer
Verwaltungsmitarbeiterin in seinem Wahlkreisbüro soll für den 
CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Madl ohne juristische Konsequenz 
bleiben. "Ich habe die Ermittlungen abgeschlossen und beabsichtige, 
das Verfahren einzustellen", sagte Staatsanwältin Heike Geyer am 
Montag der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung 
(Dienstag-Ausgabe). Bevor es dazu kommt, müsse der Landtagspräsident 
angehört werden, so Geyer. Gründe für die geplante Einstellung wollte
sie zunächst  nicht nennen.
Nach Informationen der Mitteldeutschen Zeitung konnte der 
Betrugsvorwurf zum Nachteil des Landtages gegenüber Madl nicht 
erhärtet werden, weil das Abgeordnetengesetz des Landes zu schwammig 
formuliert ist. Konkrete Ausführungsbestimmungen, zu welchen 
Bedingungen ein Abgeordneter einen Wahlkreismitarbeiter beschäftigen 
darf, gibt es nicht. Bislang müssen die Abgeordneten lediglich mit 
einem Arbeitsvertrag nachweisen, dass sie jemanden beschäftigen. 
Dafür erhalten sie monatlich 2.355 Euro pauschal.  Madl hatte die 
bereits als Personalchefin der Verwaltungsgemeinschaft "Saalkreis 
Nord" in Vollzeit tätige Iris R. auch als Vollzeitmitarbeiterin in 
seinem Wahlkreis beschäftigt. Nicht Gegenstand des Verfahrens war, 
dass Madl sein Wahlkreisbüro mit Landtagsmitteln in seinem eigenen 
Haus unterhalten hat. Gegen Madl läuft derweil noch ein 
Parteiausschlussverfahren. Aus der Landtagsfraktion der CDU war er 
als Folge des Skandals ausgetreten.

Pressekontakt:

Mitteldeutsche Zeitung
Jörg Biallas
Telefon: 0345 565 4300

Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

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