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Lausitzer Rundschau: Karlsruhe stärkt erneut den Datenschutz Unter Kontrolle

Cottbus (ots)

Die Karlsruher Verfassungsrichter bleiben ihrer
Linie treu. Wenige Tage nach ihrem wegweisenden Urteil zu heimlichen 
Computer-Durchsuchungen haben sie jetzt auch der elektronischen 
Ausspähung von Millionen Autokennzeichen durch die Polizei enge 
Grenzen gesetzt. Eine solche Möglichkeit komplett auszuschließen, wie
es die Kläger am liebsten gehabt hätten, wäre auch unsinnig gewesen. 
Denn das ist das Ziel der Kontrollen: Autonummern sollen nur erfasst 
werden, wenn sie sich tatsächlich auf den Fahndungslisten etwa wegen 
eines Fahrzeugdiebstahls wiederfinden. Ist das nach einem 
Datenabgleich nicht der Fall, müssen die Informationen umgehend 
gelöscht werden. Dieses Grundprinzip hat Karlsruhe ausdrücklich für 
rechtens erklärt. Wem das zu weit geht, der dürfte auch nie ein 
Flugzeug betreten. Hier ist die Unschuldsvermutung ebenfalls außer 
Kraft gesetzt. Schließlich werden sämtliche Passagiere erst einmal 
auf unzulässige Gegenstände untersucht. Zu fragen bleibt allerdings, 
warum es gerade auf dem sensiblen Feld der Massenkontrollen bei Autos
einen gesetzlichen Flickenteppich in Deutschland geben muss. Während 
Hessen und Schleswig-Holstein jetzt am Pranger stehen, weil nach 
ihren Bestimmungen sogar komplette Bewegungsprofile von Autofahrern 
möglich waren, haben die obersten Richter das entsprechende Gesetz in
Brandenburg ausdrücklich gelobt. Von der Bundesregierung hieß es 
gestern nur, dass das Urteil keine Auswirkungen auf die Bundesebene 
habe. Das mag formal stimmen. Warum es keine einheitliche Regelung in
Deutschland gibt, wird sich den Bürgern trotzdem kaum erschließen.

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Lausitzer Rundschau

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