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Lausitzer Rundschau: Bezahlte Freistellung im Pflegefall Kleiner Lichtblick

Cottbus (ots)

Von den Eckpunkten zur Pflegereform, die Union und
SPD bereits im Juni verabschiedet haben, ist eigentlich nur die 
Beitragserhöhung haften geblieben. Ab Mitte 2008 sollen die 
Versicherten 0,25 Prozent mehr vom Brutto bezahlen. Die 
Koalitionsparteien konnten sich damals weder zu einer überfälligen 
Finanzreform durchringen noch zur ordnungspolitisch gebotenen 
Verknüpfung zwischen gesetzlicher und privater Pflegekasse. Ulla 
Schmidt hat nun daran erinnert, dass der mäßige Kompromiss auch 
kleine Lichtblicke enthält. Dazu gehört die Einführung eines 
kurzfristigen Freistellungsanspruchs von bis zu zehn Arbeitstagen, um
die Pflege eines Verwandten sinnvoll zu organisieren. Neu ist, dass 
es für diese Zeit einen Anspruch auf Krankengeld geben soll, wie er 
Eltern auch schon bei der plötzlichen Erkrankung ihrer Kinder 
zusteht. Hier ist die Bundesgesundheitsministerin am Ball geblieben, 
denn in der Vereinbarung vom Juni war an dieser Stelle lediglich von 
einem Prüfauftrag die Rede. Diese Formel gilt eigentlich als probates
Mittel, um politische Vorhaben geräuschlos in der Versenkung 
verschwinden zu lassen. Umso besser, dass es nun anders kommt. Eine 
unbezahlte Freistellung von der Arbeit können sich schließlich nicht 
alle Menschen leisten, die einen Pflegefall in der Familie haben. 
Warum die Krankenkassen und damit einzig die Beitragszahler für die 
Kosten aufkommen sollen, ist jedoch schwerlich einzusehen. Durch die 
wachsende Alterung der Deutschen wird auch die Pflege zu einer 
gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Daher sollten die Kosten besser aus
dem Steuertopf beglichen werden.

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