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Lausitzer Rundschau: Verschärftes Strafrecht für Jugendliche Das letzte Mittel

Cottbus (ots)

Die deutsche Justiz ist nicht dafür bekannt, mit
jugendlichen Straftätern besonders hart ins Gericht zu gehen. Das ist
im Prinzip auch gut so. Denn was ein Heranwachsender an 
Gesetzesverletzungen begeht, bleibt seriösen Untersuchungen zufolge 
oft nur eine persönliche Episode. Allerdings gibt es auch 
Extremfälle. Wer als Jugendlicher zum Beispiel jemanden quält und 
tötet und auch im Strafvollzug keinerlei Bereitschaft zur Mitwirkung 
an Therapiemaßnahmen zeigt, der ist zumindest anfällig für 
Wiederholungstaten, wenn er aus dem Gefängnis kommt. Justizministerin
Brigitte Zypries (SPD) will solche Gefahren nun minimieren, indem das
Instrument der Sicherungsverwahrung auch bei jugendlichen 
Schwerstverbrechern zum Zuge kommen soll. Die Opposition spricht 
indes von einem Irrweg nach dem Motto Wegsperren und Vergessen. Doch 
das ist Unsinn. Nicht nur, dass die Entscheidung für eine 
Sicherungsverwahrung von Jugendlichen erst am Ende der Haftverbüßung 
angeordnet werden darf. Nach dem Erwachsenenstrafrecht kann sie 
dagegen schon im Strafurteil selbst verankert sein. Die Berechtigung 
der Maßnahme muss auch in kürzeren Etappen überprüft werden als bei 
erwachsenen Straftätern. Das sind geeignete Kriterien, um die Gefahr 
einer Wiederholungstat verantwortungsvoll auszuleuchten und die 
Möglichkeit der Resozialisierung nicht aus dem Blick zu verlieren. Am
Ende dürfte die Justiz auch nur in sehr geringem Maße von der 
Sicherheitsverwahrung Gebrauch machen. Natürlich ist das Instrument 
nicht zur Ursachenbekämpfung von Gewalttaten geeignet. Aber es kann 
die Allgemeinheit besser vor Schwerstverbrechern schützen. Und genau 
darauf kommt es in diesem Fall an.

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