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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes auch aus Sicht der deutschen Flughäfen zweifelhaft

Berlin (ots)

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen
(ADV) begrüßt, dass das am 15. Januar 2005 in Kraft getretene
Luftsicherheitsgesetz einer Überprüfung durch das
Bundesverfassungsgericht unterzogen wird. Die deutschen Flughäfen
unterstützen grundsätzlich alle notwendigen Maßnahmen zur Abwehr
terroristischer Angriffe auf den Luftverkehr, halten jedoch
verschiedene Regelungen des Gesetzes für verfassungsrechtlich
unzulässig.
Dieses gilt aus ihrer Sicht für Regelungen, mit denen
Verantwortlichkeiten für die Sicherheit im Luftverkehr auf die
Flughäfen verlagert werden und diese insoweit auch die Kosten der
Terrorismusbekämpfung zu tragen haben. Die Position der ADV, dass
Sicherheitsaufgaben, die dem Gewaltmonopol des Staates unterliegen,
nicht auf Flughäfen und Airlines als Privatrechtssubjekte übertragen
werden dürfen, wird durch ein verfassungsrechtliches Gutachten
bestätigt. Danach handelt es sich bei der Durchsuchung von Personal,
das in ausgewiesenen Sicherheitsbereichen tätig wird, um eine
hoheitliche Aufgabe, zu der nicht - wie im Luftsicherheitsgesetz
vorgesehen - die Flughäfen verpflichtet werden können. Auch die
Entscheidung des Gesetzgebers, der Luftverkehrsbranche die
Schulungspflicht für Sicherheitspersonal aufzubürden, ist unzulässig
und in der dem Gesetz zugrunde liegenden EU-Luftsicherheitsverordnung
den Behörden und nicht den Flughäfen zugewiesen.
Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV: "Es ist unverzichtbar,
dass sämtliche verfassungsrechtlichen Probleme des Gesetzes
ausgeräumt werden. Die Flughäfen haben während des
Gesetzgebungsverfahrens immer wieder darauf hingewiesen, dass
Bestrebungen, mit diesem Gesetz der Luftverkehrsbranche Verantwortung
in der Terrorismusbekämpfung zuzuweisen und sie gleichzeitig mit den
Kosten der Sicherheitsmaßnahmen zu belasten, rechtlich keinen Bestand
haben können, da terroristische Angriffe letztlich immer auf das
Gemeinwesen als Ganzes und nicht auf ein Unternehmen zielen. Die
deutschen Flughäfen sind daher entschlossen, die ihnen zur Verfügung
stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um gegen das Gesetz und
seine Folgen vorzugehen."

Pressekontakt:

Carola Wunderlich
ADV - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. +49-(0)30 - 31 01 18 - 20

Original-Content von: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen, übermittelt durch news aktuell

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