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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

ADV protestiert gegen beabsichtigte Änderung des Arbeitszeitgesetzes: Flughäfen droht Schließung wegen fehlender Ausnahmeregelung für Flughafenfeuerwehren

Berlin und Stuttgart (ots)

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Verkehrsflughäfen (ADV) hat in den vergangenen Wochen die
Bundesregierung und Landesregierungen davor gewarnt, die
Flughafenfeuerwehr nicht von der zum 1.1.2004 geplanten Änderung des
Arbeitszeitgesetzes auszunehmen. Nach dem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs zum Bereitschaftsdienst soll nun in Deutschland das
Arbeitszeitgesetz dahingehend geändert werden, dass sämtliche
Bereitschafts- und Ruhezeit am Arbeitsplatz künftig als Arbeitszeit
zu werten sind. Die ADV hat den Gesetzgeber darauf hingewiesen, dass
hiervon auch die Flughafenfeuerwehren betroffen sind, deren
Mitarbeiter in der Regel in 24 Stunden-Schichten mit je acht Stunden
Arbeit, Bereitschaft und Ruhezeit anwesend sind. Die ADV fordert, die
Flughafenfeuerwehren von der Neuregelung auszunehmen oder den
Gesetzentwurf in der Weise zu ändern, dass das derzeitige
Schichtsystem künftig ohne Einschränkung möglich bleibt und keine
Mehrkosten entstehen.
Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV, mahnt eindringlich, die
Einwände der Flughäfen zu berücksichtigen: "Die für den
Flughafenbetrieb notwendige Mindeststärke des Personals der
Flughafenfeuerwehren kann bei einer unveränderten Verabschiedung der
neuen Arbeitszeitbestimmungen ab Januar 2004 nicht durchgängig
gewährleistet werden. Die Konsequenz wäre die Schließung von
Flughäfen, da ihre Betriebserlaubnis unmittelbar von der Einhaltung
der nationalen und internationalen Bestimmungen über die
Mindesteinsatzstärke der Flughafenfeuerwehren abhängig ist."

Pressekontakt:

Carola Wunderlich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 - 31 01 18-20
E-Mail: presse@adv-net.org
Internet: www.adv-net.org

Original-Content von: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen, übermittelt durch news aktuell

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