GdP zur aktuellen Diskussion über offene Haftbefehle im Zusammenhang mit Sozialleistungsbetrug – Kopelke: Polizei muss Haftbefehle konsequent vollstrecken können
Berlin, 31. August 2026. Die aktuelle Debatte über Menschen mit offenen Haftbefehlen zeigt ein grundlegendes Problem: In Deutschland sind nach aktuellen Zahlen mehr als 100.000 Haftbefehle offen. Zum 1. Juli 2026 waren im polizeilichen Informationssystem INPOL-Z insgesamt 170.667 Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen erfasst.[1] Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mahnt seit Jahren Probleme bei der konsequenten Vollstreckung von Haftbefehlen an.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, erklärt: „Die Polizei muss überall in Deutschland in der Lage sein, Haftbefehle zu vollstrecken. Unsere Polizisten sollen Haftbefehle vollstrecken und Gefahren abwehren. Offene Haftbefehle sind keine bloßen Verwaltungsdaten, sondern konkrete Aufträge an die Polizei. Hinter ihnen stehen rechtskräftige Entscheidungen, Haftanordnungen oder der dringende Verdacht schwerer Straftaten. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich gesuchte Personen dem Zugriff des Staates dauerhaft entziehen können.“
Kopelke unterstützt damit die Forderung nach einem konsequenteren Umgang mit offenen Haftbefehlen.
„Die aktuelle Diskussion hat einen wichtigen Punkt sichtbar gemacht: Der Staat muss wissen, wo Menschen sind, nach denen mit Haftbefehl gesucht wird. Entscheidend ist aber, dass aus einer Fahndung am Ende auch eine Festnahme wird.“
Die GdP sieht erheblichen Handlungsbedarf bei den praktischen Voraussetzungen für die Vollstreckung offener Haftbefehle. Überlastete Fahndungsdienste, fehlendes Personal, technische Defizite und unklare Zuständigkeiten erschweren die konsequente Bearbeitung.
„Die Beschäftigten in den Polizeien wissen, wo die praktischen Probleme liegen: überlastete Dienststellen und veraltete Daten über die Gesuchten. Ein Aktionsplan darf deshalb nicht nur politische Schlagzeilen produzieren. Er muss konkrete Verbesserungen bringen und mit Personal, Technik und rechtssicheren Verfahren hinterlegt sein.“
Union und SPD hatten sich nach den vorliegenden Berichten darauf verständigt, den Missbrauch von Sozialleistungen stärker zu bekämpfen. Dazu soll unter anderem ein Aktionsplan der Arbeits- und Innenressorts erarbeitet werden.
Die GdP fordert, diesen Plan zügig vorzulegen, die Polizei von Beginn an einzubeziehen und die Vollstreckung offener Haftbefehle in Deutschland zu stärken.
Wie gut die Polizei arbeitet, zeigen die Kontrollmaßnahmen der Polizeibehörden, bei denen immer wieder zahlreiche Haftbefehle vollstreckt werden können. An Bahnhöfen, an der Grenze oder bei Shisha-Bar-Kontrollen greift die Polizei durch. Auch spezielle Zielfahnder können in akuten Einsatzlagen und komplexen Ermittlungsverfahren Erfolge erzielen. Die Arbeit der Polizei kann durch einen besseren Datenaustausch und weitere Fahndungsmaßnahmen verbessert werden. Dafür muss die Politik die notwendigen rechtlichen Grundlagen schaffen.
[1] Quelle: Deutscher Bundestag
- - - - - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit über 210.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.
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